Weihnachtsmarkt ab 2017 unter neuer Regie?

Weihnachtsmarkt2Wird die Ausrichtung des Trierer Weihnachtsmarkts neu ausgeschrieben? Nach Informationen von 16vor sondiert Wirtschaftsdezernent Thomas Egger derzeit bei den Ratsfraktionen, ob der regulär noch bis 2016 laufende Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Trierer Weihnachtsmarkt gekündigt werden soll. Hinter der Arbeitsgemeinschaft steht die Firma Bruch, die seit 1980 den Budenzauber veranstaltet – nach einhelliger Meinung zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Dass man am Augustinerhof über eine Kündigung des Vertrags nachdenkt, dürfte denn auch andere Gründe haben, darunter ein Fingerzeig des Verwaltungsgerichts. Im Rathaus will man sich derzeit zu den Diskussionen nicht äußern. Sollte es zu einer Ausschreibung kommen, wäre nicht ausgeschlossen, dass der Weihnachtsmarkt ab 2017 unter neuer Regie läuft.

TRIER. Am Samstag geht Anne-Catherine Ferber auf Tour. Mit der Schnellzug-Dampflok 03 2155 wird Deutschlands amtierende Glühweinkönigin zu einer Bahnfahrt rund um Trier aufbrechen. Unter Volldampf wird es dann vom Hauptbahnhof über Konz-Karthaus, den Westen Triers nach Kordel und von dort wieder zurück gehen. Die gut einstündige Dampfzug-Sonderfahrt ist eines der besonderen Events im vorweihnachtlichen Trier.

Nicht ausgeschlossen, dass der Zug da schon abgefahren ist – für Überlegungen innerhalb der Verwaltung, die Ausrichtung des Weihnachtsmarkts auszuschreiben. Heute Abend dürfte der zuständige Dezernatsausschuss bereits eine Vorentscheidung treffen, ob die Stadt den Vertrag mit der Firma Bruch zum Jahresende kündigen wird. Der läuft offiziell noch bis 2016, sieht aber eine zweijährige Kündigungsfrist vor. Wollte die Stadt raus aus dem Vertrag, müsste sie nun handeln. Viel Zeit bleibt nicht, am 19. Dezember tagt der Stadtrat zum letzten Mal in diesem Jahr.

Vergangene Woche informierte der Wirtschafts- und Kulturdezernent deshalb in einem interfraktionellen Gespräch die Vertreter der Ratsfraktionen über sein Vorhaben. Die Sitzung fand nichtöffentlich statt, und dass der Vorgang nun an die Öffentlichkeit gelangt, dürfte der Verwaltung kaum recht sein. Dabei sind ihre Überlegungen absolut legitim. Dass man den Vertrag mit dem bewährten Unternehmen Bruch nicht einfach so weiterlaufen lassen möchte, dafür gibt es durchaus gute Gründe. Denn auch wenn die Koblenzer nach einhelliger Meinung der Verantwortlichen einen guten Job machen und seit 1980 ein verlässlicher Partner sind, gibt es doch Zweifel, ob die Stadt eine Veranstaltung dieser Größenordnung überhaupt noch ohne Ausschreibung vergeben dürfte.

Geäußert hat diese Zweifel im Frühjahr diesen Jahres Richter Georg Schmidt. Im März verhandelte das Trierer Verwaltungsgericht die Klage eines italienischen Unternehmers, der sich seit Jahren vergeblich um einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt bemüht hatte. Also hatte er die Stadt Trier verklagt. Es sollte ein recht kurzer Prozess werden, denn Richter Schmidt erklärte schon nach wenigen Minuten, bei dem Budenzauber handele es sich um keine städtische Veranstaltung, sondern um eine „Spezialmarktveranstaltung eines gewerblichen Anbieters“. Offiziell firmiert dieser Anbieter als Arbeitsgemeinschaft Trierer Weihnachtsmarkt mit Sitz in Andernach, tatsächlich findet sich hinter der „Gemeinschaft“ lediglich die Firma Bruch. Angela Bruch ist auch Vorsitzende, nur sie und ihr Unternehmen führen Regie über die vierwöchige Veranstaltung.

Daran hat sich im Wesentlichen nichts geändert, seit der Stadtrat den Bruchs 1980 erstmals die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes übertrug. Bis 1986 erfolgte dies per Sondernutzungserlaubnisse durch die Verwaltung, dann schloss man einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Firma Bruch als Veranstalterin. Zuletzt überarbeitet wurde der Vertrag 1992, in seinem Text fand sich eine nicht unwesentliche Neuerung: Demnach verlängert sich die Geltungsdauer seither jeweils um zwei beziehungsweise fünf Jahre, wenn nicht gekündigt wird und zwischen zwei Weihnachtsmärkten vom Veranstalter mindestens 50.000 Euro investiert wurden. „Unter Würdigung der zwischen 2009 und 2010 getätigten höheren Investitionen durch die Veranstalterin läuft der Vertrag jetzt noch bis einschließlich ins Jahr 2016“, erklärte die Stadt 2010 auf Anfrage von 16vor.

Denkbar, dass der Vertrag auch über 2016 hinaus weiterlaufen wird. Doch in der Verwaltung sah man nun den Zeitpunkt dafür gekommen, über eine Ausschreibung des Weihnachtsmarktes nachzudenken, und in der nichtöffentlichen Sitzung verwies man vor allem auf eine Äußerung von Richter Georg Schmidt in der besagten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Die Stadt solle doch im eigenen Interesse prüfen, ob die Ausrichtung eines Weihnachtsmarkts in dieser Größenordnung ein weiteres Mal freihändig vergeben werden dürfe. Schließlich habe der aktuelle Betreiber während der Weihnachtszeit eine Art Monopolstellung und obendrein völlig freie Hand auf Hauptmarkt und Domfreihof. Weder könnte die Stadt, wenn sie denn wollte, Einfluss auf die Auswahl der Standbetreiber nehmen, noch auf die Gebührengestaltung für die Benutzung der Bruch-Buden.

Schmidts Empfehlung war kein Auftrag an die Verwaltung, dies hätte auch seine Kompetenzen überstiegen. Doch der Fingerzeig des Verwaltungsrichters führte dem Vernehmen nach am Augustinerhof dazu, dass man die bisherige Praxis kritisch überdachte und zu der Auffassung gelangte, eine Ausschreibung der Veranstaltung ins Auge zu fassen. An dieser könnte sich auch die Firma Bruch beteiligen. Allerdings müssten sich die Andernacher dann dem Wettbewerb mit anderen potenziellen Veranstaltern stellen. Das wiederum könnte die Position der Stadt stärken. Wie das Presseamt auf Anfrage erklärte, belaufen sich die aktuellen Pachteinnahmen der städtischen Hand inklusive Gebühren auf 32.000 Euro pro Weihnachtsmarkt. Eine Summe, bei der manche noch Luft nach oben sehen.

Doch innerhalb des Rats zeichnet sich nach Informationen von 16vor derzeit keine Mehrheit für eine Kündigung des Vertrags ab. Wie Teilnehmer der interfraktionellen Besprechung übereinstimmend berichten, soll Egger bereits signalisiert haben, dass er die entsprechende Vorlage nur dann in den Stadtrat einbringen werde, wenn diese Aussichten auf Erfolg hätte. Nach seiner Abstimmungsniederlage beim Thema kommunale Geschwindigkeitsbegrenzung will der parteilose Dezernent nicht ein weiteres Mal Schiffbruch erleiden. Sollte der Rat kein grünes Licht für eine Kündigung geben, stünde die Frage im Raum, ob über die Modalitäten des bestehenden Vertrags noch einmal verhandelt werden könnte. Denn von alleine wird die Firma Bruch wohl weder eine höhere Pacht an die Stadt zahlen, noch wird das Unternehmen das Heft des Handelns aus der Hand geben. Würde eine Ausschreibung erst gar nicht mehr zur Debatte stehen, würde das die Stellung des aktuellen Veranstalters weiter festigen und die Bruchs dürften weit über 2017 hinaus Regie auf dem Trierer Weihnachtsmarkt führen.

Die Stadt wollte sich zu den laufenden Diskussionen nicht äußern. Es handele sich um eine „nichtöffentliche Vertragsangelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung“, teilte das Presseamt am Dienstagabend mit; „deshalb können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts sagen“.

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