Wieder Kirmes um Trierer Kirmes

AllerheiligenmesseDie Trierer Allerheiligenmesse hat ihren Namen vom Festtag Allerheiligen. Der zählt laut Landesgesetz zu den sogenannten stillen Feiertagen. Weil dem so ist, soll an diesem Freitag zwischen 13 und 20 Uhr auch auf dem Viehmarktplatz Ruhe einkehren. So verlangt es die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die im vergangenen Jahr erstmals die Stadt Trier anwies, das Feiertagsgesetz rigide auszulegen und den Trubel temporär zu unterbinden. Dass diese Regelung auch jetzt wieder greifen soll, empört die Beschicker der Stände und Buden. Die Arbeitsgemeinschaft Weeber-Diederichs aus Bad Kreuznach, welche die Messe federführend organisiert, wandte sich in einem Schreiben direkt an die Präsidentin der ADD. Auch im Rathaus bedauert man die Anweisung vonseiten der Kommunalaufsicht. Man teile deren Rechtsauffassung nicht, erklärte ein Sprecher der Verwaltung auf Anfrage gegenüber 16vor.  

TRIER. Selbstverständlich werde die Veranstaltung auch am Feiertag geöffnet haben, betont der Pressesprecher der Stadt. Daran ändere auch das bayerische Feiertagsgesetz nichts, das – wie die vergleichbare gesetzliche Regelung in Rheinland-Pfalz – den 1. November als „stillen Feiertag“ aufführt. Denn bei der Würzburger Allerheiligenmesse handelt es sich um eine Verkaufsveranstaltung, vor allem Tassen und Töpfe werden feilgeboten, auch ist für das kulinarische Wohl gesorgt. „Die Veranstaltung ist über die Marktsatzung geregelt, damit gelten für die Messe nicht die offiziellen Ladenschlusszeiten, weshalb das Ganze auch nicht vom Feiertagsgesetz betroffen ist“, erklärt der Sprecher des Rathauses. Mag an diesem Freitag zwischen 11 und 18 Uhr auch mächtig Rummel auf dem Würzburger Markt herrschen – ein Rummelplatz ist etwas anderes. So wird man etwa das für eine Kirmes charakteristische Gedudel, das aus Knuppautobahnen und Schießbuden dringt, nicht hören.

Beinahe zwei Jahrhunderte gibt es die Allerheiligenmesse in Trier nun schon, und während aus den vergangenen Jahrzehnten keine strengen Auflagen in Sachen Öffnungszeiten überliefert sind, müssen Beschicker und Schausteller seit vergangenem Jahr am 1. November pausieren. Ausgerechnet an Allerheiligen fährt die nach ihr benannte Messe auf Sparflamme, gehen in Buden und Bahnen vorübergehend die Lichter aus. Zwischen 13 und 20 Uhr ist der Trubel behördlich untersagt, diese Zeitspanne ist im Gesetz ausdrücklich genannt.  Vor 13 und nach 20 Uhr wird die Messe für jeweils zwei Stunden öffnen.

Das bestätigte ein Sprecher der Verwaltung am Mittwoch auf Anfrage gegenüber 16vor: Ausschlaggebend für diese Einschränkung sei „die Interpretation der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hinsichtlich des Paragraphen 6 des Landesfeiertagsgesetzes“. Nach Auffassung der ADD unterliege Allerheiligen als „stiller“ Feiertag besonderen Schutzbestimmungen, so der Rathaus-Sprecher, der ergänzt: „An diesem Tag ist somit ein Volksfest nicht mit dem ernsten Charakter des Feiertages vereinbar“. Die Stadt Trier habe diese Rechtsauffassung der ADD „schon im letzten Jahr nicht geteilt, was dazu führte, dass die Aufsichtsbehörde eine fachaufsichtliche Weisung mit Datum vom 19.10.2012 der Stadt Trier erteilte“. Dies habe dann zur Konsequenz gehabt, „dass die gewerberechtliche Festsetzung des Volksfestes am Allerheiligentag nicht für die Zeit von 13 bis 20 Uhr erfolgen konnte“. Obwohl das Ordnungsamt seither mehrere Vorstöße gegenüber der ADD und der zuständigen Ministerin unternommen habe, um einen ganztägigen Betrieb der Messe auch an Allerheiligen zu ermöglichen, bestehe die schriftliche Weisung der Aufsichtsbehörde nach wie vor, so die Trierer Verwaltung.

Weil der Ball demnach bei der ADD liegt, wandten sich die Beschicker und Schausteller nun auch direkt an deren Präsidentin Dagmar Barzen (SPD). „Die Schließung am Nachmittag fällt in die Hauptöffnungszeit des Volksfestes und steht im Gegensatz zur jahrzehntelangen Praxis, wonach das Feiertagsgesetz von der ADD und dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt Trier moderat angewendet wurde“, heißt es in einem Schreiben, das 16vor vorliegt. Bis 2012 habe die ADD „dem Umstand Rechnung getragen, dass das Verbot, am stillen Feiertag ‚Allerheiligen‘ keine Musikdarbietungen und insbesondere Tanzveranstaltungen durchführen zu dürfen, nicht auf die Allerheiligenmesse auf dem Viehmarkt“ zugetroffen habe. Die ganztägige Öffnung des Festplatzes mit der Auflage, dass an den Schaustellergeschäften bis 20 Uhr keine Musik gespielt werden dürfe, würde nach Auffassung der Schausteller nicht gegen das Feiertagsgesetz verstoßen. „Denn das Feiertagsgesetz richtet sich grundsätzlich gegen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, die in Verbindung mit Musikdarbietungen durchgeführt werden. Dieser Umstand trifft aber auf die Allerheiligenmesse nicht zu, so dass das Feiertagsgesetz nur sehr beschränkt auf die Allerheiligenmesse in Trier angewendet werden kann“, argumentieren die Beschicker und Schausteller. Man wünsche sich deshalb, „dass die ADD beziehungsweise das Ordnungsamt der Stadt Trier ihr Ermessen in Bezug auf eine moderate Auslegung des Feiertagsgesetzes erweitern“ werde und eine ganztägige Öffnung, die insbesondere den Nachmittag am 1. November einschließt, „unbürokratisch ermöglicht“.

Zwischen den Zeilen verweisen die Schausteller auch darauf, dass die diesjährige Allerheiligenmesse ohnehin alles andere als rund läuft: „Wetterkapriolen am vergangenen Wochenende mit starkem Regen und Stürmen haben dazu geführt, dass nur wenige Besucher den Weg zur Allerheiligenmesse fanden. Die Folge waren dramatische Einbußen im Umsatz der Schausteller“. Für den 1. November sei nun eine Wetterbesserung angesagt, nicht jedoch für das kommende Wochenende. Am Samstag und Sonntag sei vielmehr wieder mit schweren Regenfällen zu rechnen, „die der Bevölkerung erneut den Besuch des Viehmarktplatzes und damit die Nutzung der Schaustellergeschäfte erschweren“. Auch deshalb seien die Schausteller auf eine ganztägige Öffnung der Messe an Allerheiligen angewiesen.

Doch die Hoffnung, dass die Kommunalaufsicht ihre Position noch auf den letzten Meter korrigieren könnte, scheint vergebens: Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen seien „nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Der ernste Charakter ergibt sich für den Allerheiligentag in erster Linie aus dem Gedenken an alle Heiligen, Märtyrer und Verstorbenen. Ohne diesen Gedanken und die damit verbundene Einkehr und Besinnung verliert der Feiertag seine Sinnhaftigkeit und damit die Berechtigung, als Feiertag einen besonderen Status zu genießen“, erklärte ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol am Mittwoch auf Anfrage gegenüber 16vor.  Was den Kompromissvorschlag der Schausteller anbelangt, sieht die ADD auch hier keinen Spielraum: „Volksfeste und Darbietungen des Schaustellergewerbes sind typischerweise von Fahr- und Belustigungsgeschäften geprägt. Das Unterlassen von Musikdarbietungen und Lautsprecherdurchsagen ändert insoweit an dem Vergnügungscharakter eines Volksfestes nichts.“

Dziendziols Fazit: „Daher ist der Festsetzungsbescheid der Stadtverwaltung Trier vom 24.10.2013 auch nicht zu beanstanden, der unter anderem die feiertagsrechtlichen Bestimmungen am Allerheiligentag beachtet“. Eine Formulierung, die nicht nur bei Beschickern und Schaustellern, sondern auch im Rathaus nicht gut ankommen dürfte. Schließlich war es die ADD gewesen, welche die Stadt im vergangenen Jahr ausdrücklich anwies, das Feiertagsgesetz anders anzuwenden als in den Vorjahren.

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