Studi-Klage vor Gericht

TRIER. Universitätspräsident Professor Michael Jäckel und die studentischen Mitglieder des Senats der Hochschule sind am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht aufeinandergetroffen.

Mit einer im Juli eingereichten Klage gegen die Uni wehren sich die Studis juristisch dagegen, dass Jäckel ihr Gruppenveto im Senat zum wiederholten Male rechtswidrig übergangen habe. Der Konflikt ruft öffentliches Interesse hervor – bei der mündlichen Verhandlung waren am Mittwoch nahezu alle Beobachterplätze besetzt.

Der Hintergrund: Der neue Studiengang „Pflegewissenschaften“ soll bereits zum Wintersemester 2014/15 eingeführt werden, benötigte aber grünes Licht vom Senat der Universität. Die vier in den Senat gewählten Studierendenvertreter befürchten, dass der Studiengang nicht ausreichend finanziert ist und nach den bereits fest finanzierten ersten fünf Jahren Mittel für andere Fächer zugunsten des neuen Studiengangs gestrichen werden. Mangels eigener Mehrheit versuchten sie daher, per Gruppenveto zumindest eine erneute Senatsdiskussion darüber zu erzwingen. Präsident Jäckel lehnte dies jedoch ab, woraufhin die Studierenden sich entschlossen, den Klageweg zu beschreiten (16vor berichtete).

Die entscheidende Frage drehte sich vor Gericht nun darum, ob das studentische Gruppenveto zulässig war – was dann der Fall wäre, wenn die Einführung des Studiengangs die Lehre tatsächlich betrifft. Hätten die Studenten Erfolg mit ihrer Klage, dann müsste der Senat die Einführung des Fachs Pflegewissenschaften noch einmal auf die Tagesordnung setzen.

Der Vorsitzende Richter lies Kilian Krumm als Sprecher für die Gruppe reichlich Zeit, die studentische Sicht der Dinge darzulegen. Krumm ließ dabei die Vorgeschichte nicht aus. So sei bereits bei einer einige Monate zuvor stattgefundenen Senatssitzung ein Gruppenveto übergangen worden. Weiter verwies er auf die von Kürzungen geprägte Strukturdiskussion an der Universität, die mittlerweile vier befristeten Vertretungsprofessuren und die angespannte Lage in den Fächern, durch die das Betreuungsverhältnis bereits jetzt zu leiden habe. Dabei nannte er Beispiele aus Fächern wie der Kunstgeschichte und den Bildungswissenschaften; die anwesenden Beobachter – die meisten davon Studenten – stimmten seinen Ausführungen sichtbar durch Kopfnicken zu. Diese bereits jetzt spürbare Knappheit begründe, dass die Einführung eines neues Studiengangs, der zudem nur für fünf Jahre finanziert sei, „klare Konsequenzen für die ganze Lehre“ haben werde, so Krumm. Das Gruppenveto sei daher zulässig.

Ganz anders dagegen Präsident Jäckel. In Anspielung auf die relative Gleichzeitigkeit von Strukturdiskussion und Debatte um die Einführung der Pflegewissenschaften erklärte er, es sei ein „unglücklicher Zeitpunkt, dass die Debatten parallel verliefen.“ Er versuchte, die Bedenken zu zerstreuen, denn es gebe eine „Ausstiegsklausel“ aus den Pflegewissenschaften. Diese erlaube es, „über die Fortführung des Studiengangs zu sprechen“, sofern nach den ersten fünf Jahren die Mittel fehlten. Die Studenten hingegen befürchten, dass dann eher auf die Präsidentenreserve zurückgegriffen werde, als dass die Universität wirklich aus einem bereits bestehenden Studiengang aussteige.

Für Jäckel dagegen scheint klar: Es ging bei der Senatsdebatte zur Einführung der Pflegewissenschaften noch nicht um das „wie“, sondern nur um das „ob“. Und das betreffe erst einmal nicht die Lehre anderer Fächer, weshalb das Gruppenveto daher ungültig sei.

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird innerhalb von zwei Wochen gerechnet.

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