Sexsteuer soll Triers Stadtkasse aufbessern

Vor einem Jahr lehnte der Stadtvorstand sie ab, nun soll sie kommen – die Besteuerung der Prostitution. Am Donnerstag wird der Stadtrat über eine Ergänzung der Vergnügungsssteuersatzung beraten. Prostituierte sollen demnach pro „Veranstaltungstag“ (O-Ton Verwaltung) 5 Euro abführen. Im Rathaus rechnet man mit Mehreinnahmen von 87.000 Euro, denen allerdings auch erhebliche Aufwendungen für das Eintreiben der Steuer gegenüberstünden. Vor allem zu Beginn werde sich eine halbe Volltagskraft wohl um kaum etwas anderes kümmern können, als Ermittlungen anzustellen, im Internet zu surfen und einschlägige Zeitungsinserate auszuwerten, gibt man im Rathaus zu bedenken, und auch auf Forderungsausfälle werden die Ratsmitglieder schon mal eingestimmt.

TRIER. Sehr zurückhaltend äußerte sich die Verwaltung, als sie im Juni vergangenen Jahres von 16vor nach der Möglichkeit einer kommunalen Prostitutionssteuer befragt wurde: Von „einem im Verhältnis zum zu erwartenden Steuerertrag hohen Vollzugsaufwand“ war da die Rede, zudem sei „die ordnungspolitische Bedeutung einer diesbezüglichen Besteuerung zu diskutieren“. Kaum mehr als ein Jahr später scheinen die Prüfungen nun abgeschlossen, und während die ordnungspolitische Bedeutung der neuen Steuer der Vorlage nicht zu entnehmen ist, wird der immense bürokratische Aufwand ersichtlich.

„Es ist vorgesehen, das Angebot sexuelle Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Saunaclubs, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Betrieben zu besteuern“, heißt es in dem Papier. Dabei würde die Vergnügungssteuer „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen grundsätzlich für jede/n Prostituierte/n 5,00 Euro pro Veranstaltungstag betragen“, wird erläutert. Man halte diesen Betrag für „sachgerecht und vertretbar“, zumal größere Städte wie Köln 6 Euro am Tag erheben würden.

Welche bürokratischen Herausforderungen auf die Verwaltung zukommen, sollte die Vorlage den Stadtrat unverändert passieren, wird an folgenden Erläuterungen deutlich: „Da alle sexuellen Vergnügungen besteuert werden sollen, ist auch für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Saunaclubs, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Betrieben die Besteuerung zu regeln“. Da hier aber lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt würden, richte sich in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage nach der Größe des benutzten Raumes. Doch eigentlich könnte man sich diese Regelung auch fast sparen, denn derzeit kämen laut Ordnungsamt für diese Form der Besteuerung ohnehin nur sechs konzessionierte barähnliche Betriebe in Betracht. „Allerdings werden diese bereits zum Teil (…) nach Eintritt versteuert. Nach Auskunft des Ordnungsamtes gibt es keine reinen Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs in Trier“, heißt es weiter. Eine darüber hinausgehende reine Flächenveranlagung sei nicht möglich, da die meisten Prostituierten Zimmer und Wohnungen anmieteten, um dort ihr Gewerbe auszuüben. „Die Vermieter können in diesen Fällen nicht zur Vergnügungssteuer herangezogen werden“, stellt die Stadt klar.

Im Internet surfen und Inserate auswerten

Die Prostituierten sollen nach den Vorstellungen des Rathauses ihre Steuerpflicht anmelden und die Abgabe unaufgefordert an die Stadt abführen. Damit will man in der Verwaltung einem programmierten Problem Herr werden: Denn viele Prostituierte wechseln ständig und oft sogar wöchentlich ihren Wohnsitz, oder besser Arbeitsort; nicht wenige gehen im Anschluss an ihr Gastspiel in Trier im Ausland ihrem Gewerbe nach. Einen Steuerbescheid im Ausland zuzustellen, dürfte ein schwieriges Unterfangen werden, und  Forderungen jenseits der Landesgrenzen einzutreiben, gar schier aussichtslos; zumal auch die Beträge eher überschaubar sein dürften bei wöchentlich wechselnden Prostituierten. In der Verwaltung zählt man denn auch auf die gewerblichen Zimmervermieter – diese könnten die Prostituierten „dazu anhalten, eine derartige Steueranmeldung vorzunehmen, um intensivere Ermittlungen in diesem Bereich möglichst zu vermeiden“.

Beim kommunalen Vollzugsdienst beziffert man die Zahl der Prostituierten auf 50 und macht so folgende Rechnung auf: Bei 26 „Veranstaltungstagen“ pro Monat und 5 Euro Prostitutionssteuer kämen im Jahr zusätzlich 78.000 Euro in die Stadtkasse. Mit weiteren rund 9.000 Euro sei bei einer Veranlagung nach Fläche zu rechnen. Doch dem stünden erhebliche Aufwendungen gegenüber, wie in der Vorlage offen eingeräumt wird: „Die Veranlagung der Prostitutionssteuer erfordert aufgrund der großen Fluktuationen, intensiven Kontrollen bzw. Ermittlungen in der Örtlichkeit und der ständigen Auswertung von Internetauftritten und Zeitungsinseraten einen relativ hohen Personalaufwand (…). Die Verwaltung geht in diesem Zusammenhang von bis zu einer halben Vollzeitstelle aus“. Im Klartext: Allein die zusätzlichen Personalkosten würden mit mehr als 30.000 Euro zu Buche schlagen. Hinzu käme ein höherer Verwaltungsaufwand. Zudem sei mit Forderungsausfällen zu rechnen, warnt die Verwaltung schon mal vorsorglich.

Print Friendly, PDF & Email

von

Schreiben Sie einen Leserbrief

Angabe Ihres tatsächlichen Namens erforderlich, sonst wird der Beitrag nicht veröffentlicht!

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien!

Noch Zeichen.

Bitte erst die Rechenaufgabe lösen! * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.