Spieler zwei Jahre gesperrt

TRIER. Die Kreisspruchkammer Trier-Saarburg hat ein Urteil nach dem Spielabbruch in der am 26. August ausgetragenen Partie der Kreisliga B Trier/Saar zwischen dem SV Trier-West-Euren und der SG Saarburg/Serrig gefällt.

Der Spieler des SV Trier-West-Euren, der nach einer gegen ihn ausgesprochenen Roten Karte wegen groben Foulspiels seinem Gegenspieler in die Genitalien getreten hatte, woraufhin es zu Tumulten auf dem Platz und schließlich zum Spielabbruch gekommen war, wurde für zwei Jahre gesperrt.

Zudem wurde der SV Trier-West-Euren mit einer Spielsperre von drei Monaten belegt, die sowohl für die erste als auch für die zweite Mannschaft gilt. Jene Partien des SV Trier-West-Euren, die bis zum 26. November auf dem Spielplan standen, werden automatisch mit drei Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet – jeder Ligakonkurrent profitiert von dieser Regelung exakt ein Mal.

Darüber hinaus muss der Verein eine Strafe von insgesamt 1.000 Euro zahlen; darunter fällt auch eine Geldstrafe für das Fehlverhalten der Zuschauer beim Spiel der zweiten Mannschaft in der D-Liga Trier gegen den VfL Trier II, zu dem es ebenfalls am 26. August gekommen war. In den ersten drei Heimspielen des SV Trier-West-Euren nach der Spielsperre wird zudem ein Vertreter der Verbandes als Spielaufsicht vor Ort sein.

Der SV Trier-West-Euren kann binnen sieben Tagen Berufung gegen das Urteil einlegen.

Weiterer Beitrag zum Thema: „Tumulte auf dem Spielfeld„.

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