Niederlage für H&M-Betriebsrat

TRIER. Der Betriebsrat der Modekette Hennes & Mauritz am Standort Trier hätte der Kündigung seines Vorsitzenden zustimmen müssen. Zu diesem Ergebnis kam heute das Arbeitsgericht Trier.

Damit kassierten Damiano Quinto, der Betriebsrat und die Gewerkschaft Ver.di in erster Instanz eine klare Niederlage. Die Geschäftsführung des schwedischen Unternehmens hatte gegen Quinto mehrmals ein sogenanntes Kündigungsbegehren ausgesprochen. Da dieser als Vorsitzender des Betriebsrats besonderen Kündigungsschutz genießt, musste zunächst der Betriebsrat um Zustimmung ersucht werden. Doch die Arbeitnehmervertreter wiesen das Ansinnen des H&M-Managements wiederholt zurück, woraufhin die Geschäftsführung das Arbeitsgericht anrief.

Das urteilte am Dienstagmittag, dass die Zustimmung zur fristlosen Kündigung hätte erteilt werden müssen. Das Gericht sehe die vom Kläger H&M vorgebrachten Kündigungsgründe, etwa Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht oder das Loyalitätsgebot als gegeben an. Zudem habe Damiano Quinto mit seiner Tätigkeit in verschiedenen Einigungsstellen an anderen H&M-Standorten eine Nebentätigkeit ausgeübt, die nicht genehmigt gewesen sei, so die Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Trier, Uta Lenz.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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