Konsequenzen bei Unpünktlichkeit?

TRIER. Nach den neuerlichen Kundgebungen der NPD am Samstag vergangener Woche wollen die Grünen nun von der Verwaltung wissen, ob für Versammlungen der rechtsextremistischen Partei zusätzliche Auflagen gemacht werden können.

In der Vergangenheit waren mehrere Demonstrationen am gleichen Tag durch die NPD angemeldet worden. Allerdings erschienen die Demonstrationsteilnehmer „nicht oder erst später“, heißt es in einer Anfrage der Grünen für den am Dienstag nächster Woche tagenden Dezernatsausschuss III. So sei am 20. Dezember letzten Jahres die Versammlung bereits für 18 Uhr angemeldet worden, die ersten NPD-Anhänger hätten sich aber erst gegen 19 Uhr am Hauptbahnhof eingefunden und Polizei und Ordnungskräfte warten lassen, „wie sie das schon bei vergangenen Kundgebungen immer wieder getan haben“.

In anderen Städten sei es aber „üblich, eine Auflage zu erlassen, die festlegt, dass sich der Versammlungsanmelder eine Viertelstunde vor Beginn am Veranstaltungsort einfinden muss“, schreiben die Grünen in ihrer Anfrage. Eine weitere Option könne sein, dass, falls „die angemeldete Versammlung 15 Minuten nach angemeldetem Termin nicht begonnen hat, die Erlaubnis nicht mehr gilt“. Mit solchen Einschränkungen ließen sich Verkehrsbeeinträchtigungen und personeller Aufwand für die Ordnungsbehörden minimieren. Die NPD-Veranstaltungen würden auch immer „sehr großräumig abgesperrt, obwohl es sich nur um einige wenige NPDler handelt“, beklagen die Grünen und wollen nun unter anderem wissen: „Sieht das Ordnungsamt als zuständige Versammlungsbehörde die Möglichkeit, diese Auflagen auch in Trier zu realisieren?“

Nach Ausschreitungen am Rande einer Gegendemonstration gegen Rechtsextremisten am vergangenen Samstag hatte auch der Verein „Für ein buntes Trier, gemeinsam gegen Rechts“ kritisiert, dass den Versammlungsteilnehmern keine besonderen Auflagen gemacht worden waren. „Dass die NPD vor der AfA (Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende; Anm. d. Red.) mit Fackeln aufziehen durfte, sorgte bei den Gegendemonstrierenden für großen Unmut. In diesem Zusammenhang kam es in der Dasbachstraße dann zu einem Zwischenfall zwischen Protestierenden und der Polizei, bei dem zwei Gegendemonstrierende durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt wurden.“ Man habe es sich „zum Ziel gesetzt, friedlichen Protest gegen Naziaufmärsche zu organisieren und breite Bevölkerungsteile in diesen Protest einzubinden. Wir möchten deshalb mit allen Gruppen, die sich in Trier gegen Rechts engagieren, das Gespräch mit der Stadt, dem Ordnungsamt und der Polizei suchen, damit Wege gefunden werden, in Zukunft zum Beispiel das Auftreten von Nazis vor den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende zu verhindern. Besonders der Aufmarsch mit Fackeln knüpft eindeutig an die Bilder rassistischer Pogrome in den frühen 1990er Jahren an und kann nicht hingenommen werden“, heißt es in einer Erklärung des Vereins.

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