„Einschüchterungen und Abmahnungen!“

Behindert die Geschäftsleitung der Natus GmbH & Co. KG systematisch die Arbeit des eigenen Betriebsrats? Die IG Metall behauptet dies und wirft der Unternehmensführung vor, „mit Einschüchterungen und Abmahnungen“ gegen Betriebsräte vorzugehen. Vergangenen Freitag stellte die Gewerkschaft bei der Staatsanwaltschaft Trier einen Strafantrag gegen den Geschäftsführer, man habe „klare Hinweise, dass ein strafbares Handeln vorliegen kann“. Die Behörde bestätigte den Eingang des Strafantrags. Die Firma Natus weist derweil die Vorwürfe zurück, diese entbehrten „jeder Grundlage“, erklärte das Unternehmen am Montag auf Anfrage gegenüber 16vor

TRIER. Im Sommer vergangenen Jahres eskalierte der Konflikt zwischen der IG Metall und der Unternehmensleitung schon einmal. Da hatten Gewerkschafter rund um den Firmensitz in der Loebstraße an Laternenmasten Plakate mit Aufschriften wie „Prima Klima mit Betriebsrat – auch bei Natus“ aufgehängt (wir berichteten).

Einen Betriebsrat hat das Unternehmen inzwischen, mühsam erkämpft durch die IG Metall. Doch um das Betriebsklima ist es offenbar weiterhin schlecht bestellt. Stattdessen scheint nun gar eine weitere Stufe der Eskalation erreicht: In einer Pressemitteilung teilte die IG Metall mit, dass man bei der Staatsanwaltschaft nun Strafantrag gegen den angestellten Geschäftsführer eingereicht habe. Zur Begründung führt die Gewerkschaft aus: „Aus unserer Sicht versucht Dr. K. durch sein Vorgehen die Arbeit des Betriebsrat systematisch zu behindern. Die geschieht durch Einschüchterungen, Abmahnungen sowie der zeitlichen Eingrenzung notwendiger Betriebsratsarbeit“. Weiter heißt es in der Erklärung: Das Verhalten des Geschäftsführers ziele „erfahrungsgemäß darauf ab, unbeliebte Betriebsräte mürbe zu machen und durch geschicktes Vorgehen dazu zu bringen, dass sie ‚aufgeben‘ oder das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen“.

Völlig widersprüchliche Darstellungen

Gemeinhin sei es zwar schwierig, Fälle dieser Art nachzuweisen, so Roland Wölfl von der IG Metall, aber nicht bei Natus. Der Gewerkschafter berichtet von einem Vorfall, der sich vor acht Wochen im Unternehmen zugetragen haben soll. Da habe der besagte Geschäftsführer den Betriebsratsvorsitzenden „erst abgemahnt, ihm dann Hausverbot erteilt und letztlich versucht, diesen zu kündigen“. Das alles stelle für die Gewerkschaft „ein betriebsratsfeindliches und nach unserer Rechtsauffassung auch ein strafbares Verhalten dar“. Und weil dieses Vorkommnis nur „die Spitze des Eisbergs“ darstelle, habe man nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

„Am Freitag ist mir tatsächlich eine Strafanzeige vorgelegt worden“, bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer am Montag. Der Vorgang werde „nun registriert und sodann der oder dem zuständigen Dezernenten vorgelegt. Es wird dann geprüft, ob die Anzeige einen Anfangsdacht für eine Straftat begründet, der Anlass gibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, erklärt Brauer das weitere Prozedere. Diese Prüfung könne noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Geschäftsleitung der Natus GmbH & Co. KG erklärte am Montagabend auf Anfrage gegenüber 16vor: „Der Strafantrag entbehrt jeder Grundlage“. Für die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung gebe es „klare rechtliche Regelungen. Natus besteht auf der Einhaltung dieser Regelungen und hält sich auch daran“. Weiter heißt es in der Erklärung: „Wir verwahren uns gegen jegliche Vorwürfe, Betriebsratsmitglieder ungerechtfertigt abzumahnen oder gar zu kündigen. Wir arbeiten stets konstruktiv und kooperativ mit dem Betriebsrat zusammen“.

Nicht zum ersten Mal hat es den Anschein, als bewegten sich Gewerkschaft und Geschäftsleitung im Fall von Natus in Parallelwelten. Wessen Darstellung die innerbetrieblichen Zustände treffender beschreibt, wird eventuell juristisch geklärt werden müssen.

Weitere Informationen zum Thema: „Verbreitung von Unwahrheiten“ und „Auch bei Natus“

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