„Verhöhnung der Opfer“

TRIER. Das Verwaltungsgericht hat eine für heute Abend angemeldete Kundgebung der NPD auf dem Bahnhofsvorplatz genehmigt. Damit setzte das Gericht ein Verbot der Stadt Trier außer Kraft. OB Jensen bedauerte das Urteil.

Die angemeldete Versammlung darf „unter Einhaltung von Auflagen (keine Fackeln und schwarz-weiß-rote Fahnen) auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden“. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom Freitag entschieden und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, anders als auf dem Simeonstiftplatz und dem Viehmarktplatz stünden der angemeldeten Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz „keine rechtlich tragfähigen Gesichtspunkte entgegen, mit denen das verfassungsrechtlich gewährleistete Versammlungsrecht restlos eingeschränkt“ werden könne. Obergerichtlich sei geklärt, dass eine Versammlung nicht alleine aus dem Grunde gänzlich verboten werden könne, weil sie an einem Gedenktag stattfinde. Auch eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei für den Standort Bahnhofsvorplatz seitens der Stadt nicht belegt.

Um 19.15 Uhr ist nur wenige Hundert Meter vom Bahnhofsvorplatz, an der Fassade des ehemaligen Gestapo-Hauptquartiers, eine Lichtbildinstallation geplant, mit der an die Opfer des NS-Regimes erinnert werden soll. Man wolle „die Erinnerung daran wach halten, wozu das Gebäude während des dunkelsten Kapitels der Trierer Geschichte diente“, heißt es in einer Mitteilung des Multikulturellen Zentrums (wir berichteten). Bereits um 17.30 Uhr Uhr findet die zentrale Gedenkveranstaltung an der Stele in der Zuckerbergstraße statt.

Im Rathaus will man „aufgrund der bisherigen Rechtssprechung“ keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Man habe mit Bedauern das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Oberbürgermeister Klaus Jensen bleibt bei seiner grundsätzlichen Auffassung, dass Demonstrationen der rechtsextremistischen Partei an Gedenktagen wie dem 9. November eine „Verhöhnung der Opfer“ der von den Nationalsozialisten initiierten Pogromnacht vom 9. November 1938 darstelle. Mit den damaligen Ereignissen begann die systematische Verfolgung und spätere Ermordung von Millionen jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Dessen ungeachtet freut sich Jensen darüber, dass es eine Reihe von Veranstaltungen gibt, die am heutigen Gedenktag in unterschiedlicher Form an die Opfer des nationalsozialistischen Terrors erinnern. „Dies ist“, so OB Jensen, „ein ermutigendes und unterstützenswertes Zeichen gegen jede Form von Antisemitismus und Rechtsextremismus.“

Weitere Informationen: NPD-Kundgebung verboten

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