Stadt stellt Strafanzeige

TRIER. Die Stadt Trier hat Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt wegen der Weitergabe der vertraulichen Bewerberliste für die ausgeschriebene Stelle einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten gestellt.

Die Liste mit den persönlichen Daten der 28 Bewerberinnen und Bewerber um die Leitung des Baudezernats war am 11. November unmittelbar vor der Stadtratssitzung im Ältestenrat an die anwesenden Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen mit dem Hinweis auf die notwendige Diskretion und den sensiblen Umgang mit den Daten ausgehändigt worden.

Offenbar wurde die betreffende Liste noch am gleichen Tag an die regionale Tageszeitung weitergegeben. Die Bewerberliste war nur einem sehr kleinen, überschaubaren Kreis bekannt und könnte zum einen aus der Verwaltung heraus oder aus dem Kreis der Fraktionen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Ältestenrates in unzulässiger Weise weitergegeben worden sein.

In einem Schreiben an die Fraktionen zeigte sich OB Jensen über diese Verletzung der Vertraulichkeit im Umgang mit Bewerberdaten sehr bestürzt und wies darauf hin, dass er niemanden verdächtige, er aber verpflichtet sei, alles zu tun, dass diese Verletzung der Vertraulichkeit im Umgang mit den Bewerberdaten aufgeklärt werde.

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