NPD: Gericht kassiert Verbot

TRIER. Das Verwaltungsgericht hat am Freitag ein von der Stadt Trier verfügtes Versammlungsverbot der NPD kassiert. Damit darf die rechtsextremistische Partei nun doch am 9. November um 13.30 Uhr eine Kundgebung am Hauptbahnhof abhalten.

Das von der Stadt ausgesprochene Verbot sei rechtswidrig, weshalb die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier einem Eilantrag der NPD stattgegeben hat.

Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Kammer sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus den Vorjahren hat die Kammer zur Begründung ihrer Entscheidung ausgeführt, dass die vollständige Untersagung der Versammlung rechtswidrig sei, weil im Hinblick auf die für morgen angemeldete Versammlung „keine Gesichtspunkte hinzugetreten seien, die eine andere Interessensabwägung als in den Vorjahren gebiete“, heißt es in einer Mitteilung. Obergerichtlich sei insoweit geklärt, dass eine Versammlung nicht alleine aus dem Grunde gänzlich verboten werden könne, weil sie an einem Gedenktag stattfinde, auf den auch weitere Ereignisse fielen, die für die deutsche Geschichte von Bedeutung seien. Auch aus dem Motto „Wir sind das Volk“ der NPD-Veranstaltung ergebe sich nichts anderes. Ferner sei für den Standort Bahnhofsvorplatz „kein Spannungsfeld mit den Gedenkveranstaltungen der Stadt“ belegt.

Die Stadt hatte die von der NPD angemeldete Versammlung mit dem Hinweis auf den 75. Jahrestag der Pogromnacht verboten (wir berichteten). Ein Sprecher des Rathauses wollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht kommentieren, sagte aber, dass die Stadt nun keine weiteren Rechtsmittel einlegen werde.

Print Friendly, PDF & Email

von

Schreiben Sie einen Leserbrief

Angabe Ihres tatsächlichen Namens erforderlich, sonst wird der Beitrag nicht veröffentlicht!

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien!

Noch Zeichen.

Bitte erst die Rechenaufgabe lösen! * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.