Augenmaß bei Videoüberwachung

TRIER. Die Trierer Polizei und der Landesbeauftragte für den Datenschutz haben am Donnerstag Einzelheiten des Videoüberwachungskonzepts vorgestellt, das während der Heilig-Rock-Wallfahrt zum Einsatz kommen wird.

Nach „eingehender Prüfung und gemeinsamer Erörterung“ habe man die Maßnahme nun abgestimmt, erklärten Polizeieinsatzleiter Jürgen Schmitt und der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner am Nachmittag bei einem Pressegespräch in der Heilig-Rock-Wache. Das Konzept trage nun „sowohl den Sicherheitsüberlegungen der Polizei Rechnung als auch den bestehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen“, so Wagner. Wer ihn kenne, wisse, dass er kein Freund von Videoüberwachungen sei, betonte der Datenschutzbeauftragte, doch mit der Trierer Lösung könne er gut leben.

Einsatzleiter Jürgen Schmitt erklärte, dass sich die Polizei der Problematik einer Videoüberwachung öffentlicher Plätze bewusst sei. Ihm und seinen Kollegen sei immer klar gewesen, dass es „zu einer Vermischung von Pilgern, Einkäufern und Touristen kommen wird“. Dies sei bei der Planung auch berücksichtigt worden, versicherte Schmitt. Ziel sei es, „einerseits die größtmögliche Freiheit der Pilger, Besucher und Einkäufer zu garantieren, und andererseits die Sicherheit zu gewährleisten“.

An der geplanten Maßnahme gab es in den vergangenen Wochen massive Kritik. Sowohl die SPD-Stadtratsfraktion als auch die Grünen, die Linke, die Jungen Liberalen sowie die Piraten und der Chaos-Computer-Club meldeten Bedenken an. Die Überwachung von Plätzen und Straßen mit Kameras täusche ein Mehr an Sicherheit nur vor und sei ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre von Passanten, so der einhellige Tenor der Kritiker.

Bei der Polizei möchte man den Unmut dämpfen. Am Donnerstag präsentierte die Einsatzleitung Details der Maßnahme. Hierbei gehe es auch darum, möglichst schnell auf Gefahrensituationen reagieren zu können. Zudem sollten die Kameras bei etwaigen Straftaten helfen, diese aufzuklären, so Schmitt. Außerhalb des Doms werden insgesamt drei Videoüberwachungskameras eingesetzt und mit einer entsprechenden Hinweisbeschilderung verbunden. Ursprünglich hatte die Polizei sieben Standorte geplant, unter anderem auch im Bereich der Weberbach, der von den Reisebussen angesteuert wird. Dass man auf diese Kamera nun verzichtet, sei ein Ergebnis der Gespräche der vergangenen Wochen, so Schmitt.

Kamera 1 lasse den Blick auf den Domfreihof und in die Sternstraße zu; Kamera 2 befindet sich im Bereich der Domformation und bildet die Liebfrauenstraße und Teile des Domfreihofs ab. Beide Kameras werden laut Polizei im Aufnahme-Modus betrieben, das heißt, die Bilder werden zunächst gespeichert. Man werde die Aufnahmen jedoch am Ende eines jeden Einsatztages wieder löschen – „sofern keine sicherheitsrelevanten Vorkommnisse festgestellt werden“. Wagner erklärte, in vergleichbaren Fällen sei eine Speicherung der Aufnahmen für einen Zeitraum von 48 bis 72 Stunden  durchaus üblich. Dass die Trierer Polizei die Bilder nun noch am selben Tag löschen wird, sei „die liberalste Lösung“, die er sich in diesem Zusammenhang vorstellen könne. Wagner attestierte der Polizei, bei der Erstellung des Konzepts Augenmaß bewiesen zu haben. Zugleich freue er sich über die Diskussion in Trier: Diese zeige die hohe Sensibilisierung für das Thema, was ihm als Datenschutzbeauftragten des Landes nur recht sein könne.

„Das wäre grob fahrlässig“

Kamera 3, die den Bereich des Hauptmarktes im Fokus hat, läuft laut Polizei im so genannten Monitoring-Verfahren. Die Aufnahmen werden nicht aufgezeichnet, sondern zu einem Beobachtungsmonitor übertragen. „Erst wenn es Besorgnis erregende Verdichtungen im Anreiseverhalten gibt oder andere Gefahren erkennbar werden, erfolgt eine Aufzeichnung“, erläuterte Schmitt. Darüber hinaus bestehe bei „bedeutsamen Sicherheitsstörungen“ die Möglichkeit, eine Kamera einzusetzen, die von der Südallee aus auf den Palastgarten als zentralem Veranstaltungsort im Rahmen der Heilig-Rock-Wallfahrt gerichtet ist. „Diese Kamera ist im Normalfall ausgeschaltet“, so die Einsatzleitung. Damit kommt die Polizei einer Empfehlung des Datenschutzbeauftragten nach.

Alle Kameraüberwachungen seien zudem „grundsätzlich im Übersichtsmodus angelegt“. Sie lieferten zunächst nur Übersichtsbilder, auf denen Einzelpersonen nicht identifiziert werden könnten. Bei besonderen Vorkommnissen sei es aber möglich, bestimmte Bildausschnitte zu vergrößern und Standbilder anzufertigen. „Dies ermöglicht gegebenenfalls die Identifizierung einzelner Personen“, konkretisiert die Polizei. Beides werde aber umfassend protokolliert, so dass die Nutzung des Video-Systems kontrolliert werden könne. Das sei ihm sehr wichtig gewesen, so Wagner. Zudem werde bei den Kameras das so genannte „Privacy Masking“ eingesetzt. Hierbei würden bestimmte Bildbereiche unscharf dargestellt und damit der Einblick in angrenzende Geschäfts- oder Privaträume ausgeschlossen.

Wagner und Schmitt kündigten an, dass das Konzept bereits am kommenden Dienstag, wenn erste Erfahrungen über Besucheraufkommen, Pilgerverhalten und die Auswirkung paralleler Veranstaltungen vorlägen, erneut überprüft wird. Dabei seien konzeptionelle Veränderungen in beide Richtungen denkbar, also sowohl eine Ausweitung der Videoüberwachung, wenn die Erkenntnisse auf mögliche Gefährdungen hinwiesen, als auch eine weitere Reduzierung.

Alle Beteiligten gingen von einem friedlichen Verlauf der Wallfahrt aus, betonte derweil Schmitt. Anderweitige Erkenntnisse lägen derzeit auch nicht vor. Dennoch müsse sich die Polizei „im Interesse der Sicherheit der Menschen umfassend auf besondere Einsatzlagen vorbereiten“. Eine Einstellung nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“, wäre „grob fahrlässig und ist in der heutigen polizeilichen Einsatzplanung nicht denkbar“, so Schmitt weiter. Ähnlich äußerte sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz.

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