„Ich weiß nur, dass die Lichter ausgingen“

Bei Verhandlungen gegen Mitglieder der Hells Angels in Trier herrscht stets Ausnahmezustand in den hiesigen Justizbehörden. Da findet ein Prozess auch schon mal vor dem Landgericht statt und nicht vor dem Amtsgericht, wo er zumindest angesichts des zu erwartenden Strafmaßes eher hingehört hätte. Die Besucher müssen eine Sicherheitsschleuse passieren und sich ausweisen, wenn sie Zutritt in den Verhandlungssaal begehren. Gestern begann der Prozess gegen einen 51-jährigen Trierer, der Vollmitglied der Luxemburger Hells Angels ist. Ihm wird unter anderem unerlaubter Waffenbesitz und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

TRIER. Fünf Punkte umfasst die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Am 22. Mai dieses Jahres wurde in den frühen Morgenstunden in einer Kneipe in der Karl-Marx-Straße ein Gast hinterrücks zusammengeschlagen. Der Angeklagte Michael E. soll andere Besucher daran gehindert haben einzugreifen, während das Opfer von drei Mittätern krankenhausreif geprügelt wurde.

Fünf Tage später soll der 51-Jährige, der Mitglied der luxemburgischen Hells Angels ist, einen der Mittäter, der wohl in der Rockervereinigung unliebsam geworden war, in das Kosmetikstudio der ebenfalls angeklagten Freundin gelockt und mithilfe von weiteren Mitgliedern gegen dessen Willen festgehalten haben. Die Mitangeklagte habe in dieser Zeit die Hell-Angels-Tattoos auf den Armen und am Hals des Opfers schwarz übertätowiert.

Abermals wenige Tage später soll E. mit zwei Mittätern das verstoßene Mitglied an einer Lagerhalle in Wahlen bei Losheim aufgesucht, ihn dort hineingedrängt und mit Schlägen traktiert haben. Ferner wird dem Trierer unerlaubter Waffenbesitz und seiner Freundin, mit der er sich in der Untersuchungshaft verlobt hat, ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Als man deren gemeinsame Wohnung durchsuchte, gab die 37-Jährige freiwillig ein Tütchen Marihuana heraus.

Fünf Tage wurden für die Verhandlung angesetzt. Es ist wahrscheinlich, dass der Prozess bereits beim nächsten Termin am kommenden Montag ein Ende findet. Obwohl sich der Angeklagte bis heute nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, haben sich die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft in den Pausen wohl auf einen Deal geeinigt. Nachdem zwei geladene Zeugen, die Angaben über die Attacke in der Kneipe machen sollten, unentschuldigt dem Prozess ferngeblieben waren, stellte E.s Rechtsanwalt überraschenderweise den Antrag, auf weitere Zeugen zu verzichten, und kündigte für Montag ein schriftliches Geständnis seines Mandanten an. Darin werde er die ihm zur Last gelegten Taten zugeben.

Nun änderte auch die Mitangeklagte ihre beziehungsweise ihr Verteidiger seine Meinung. Zu Beginn hatte ihr Anwalt noch eine Erklärung abgegeben, nach der seine Mandantin nicht gewusst habe, dass das Opfer des zweiten Anklagepunktes zu ihr gelockt und gegen seinen Willen von ihr tätowiert worden sei. Sie habe die Situation aus Naivität verkannt. Nachdem die Staatsanwaltschaft auf Vorschlag der Verteidigung beantragte, den Anklagepunkt wegen Drogenbesitzes einzustellen, wenn die Angeklagte voll geständig sei, zeichnete sich am Ende des gestrigen Verhandlungstages ab, dass sie den Vorwurf gegen sie einräumen wird. Ihr sei durchaus bewusst gewesen, dass sich das Opfer nicht freiwillig bei ihr befunden habe, hieß es nun sechs Stunden später.

Obwohl man gewiss schneller zu diesem Punkt hätte kommen können, hatte der erste Prozesstag einen hohen Unterhaltungswert für die Teilnehmer. Dafür sorgte der Zeuge Michael S., der in der Kneipe verprügelt wurde. Dessen Auftreten als „großspurig“ zu bezeichnen, wäre noch schmeichelhaft. Der 45-Jährige gab sich zudem sehr gönnerhaft und trotz der über einem Dutzend Hells-Angels-Mitglieder im Rücken unerschrocken. Er drohte sogar den Tätern, die er wegen des Angriffs von hinten nicht erkannt hat. „Man sieht sich immer zweimal im Leben.“ An Vieles könne er sich nicht mehr erinnern. „Ich weiß nur, dass die Lichter ausgingen.“

Armin Hardt, der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer, hakte immer wieder nach, ob es im Vorfeld Streit mit einem Mitglied des Rockerclubs gegeben habe, was S. stets verneinte. Allerdings war es am Vorabend der Attacke zu einer mündlichen Auseinandersetzung mit einem Hells Angel vor einer Bar in Trier-Süd gekommen. Außerdem deuten Telefonüberwachungen darauf hin, dass der polizeibekannte Zeuge, der mit der rechten Szene sympathisiert, zuvor in anderen Gaststätten unangenehm aufgefallen war.

Auch dies wird neben den angekündigten Geständnissen in die Urteilsfindung miteinfließen. Nächster und wohl letzter Verhandlungstermin ist am Montag um 9 Uhr.

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