Herzog legt es auf Prozess an

TRIER. Sven Herzog hat Einspruch gegen einen vor zwei Wochen gegen ihn erlassenen Strafbefehl wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, Bankrotts und Insolvenzverschleppung eingelegt.

Damit wird es nun zu einem Prozess kommen, den der ehemalige Betreiber des lokalen Radio- und Fernsehsenders Antenne West mit der Zahlung einer Geldstrafe hätte umgehen können. Ein Termin steht laut Jutta Terner vom Trierer Amtsgericht noch nicht fest. Gegenstand des Strafbefehls ist Insolvenzverschleppung in zwei Fällen, Bankrott durch Nichterstellung der Bilanz in der vorgeschriebenen Zeit in zwei Fällen und Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in neun Fällen.

Ende 2009 musste Sven Herzog mit mehreren seiner Unternehmen Insolvenz anmelden. Bereits im Frühjahr 2009 hatte 16vor über Zahlungsschwierigkeiten berichtet.

„Nach den durchgeführten Ermittlungen waren die Firmen spätestens im April 2008 beziehungsweise August 2008 zahlungsunfähig, Insolvenzantragstellung erfolgte durch den Geschäftsführer erst im November 2009“, teilt Dr. Horst Hund, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz, auf Anfrage von 16vor mit. Zudem seien die Bilanzen zum 31. Dezember 2008 nicht mehr erstellt und ab Februar 2009 auch die Sozialversicherungsbeiträge nur teilweise an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt worden.

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