Demnächst Urteil im Rockerprozess

TRIER. Im Prozess gegen ein luxemburgisches Hells-Angels-Mitglied und einen Mitangeklagten aus dem Umfeld des Motorradclubs hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier heute die Plädoyers entgegengenommen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den 36-jährigen Luxemburger eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln in sieben Fällen, Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie des gewerbsmäßigen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise. Der Angeklagte soll einen gefälschten bulgarischen Führerschein seinem Drogenlieferanten verkauft haben.

Der Verteidiger plädierte darauf, seinen Mandanten für den letzten Anklagepunkt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zu verurteilen und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Im Übrigen fordert die Verteidigung Freispruch für ihn.

Für den 39-jährigen Mitangeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft, diesen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (in Mittäterschaft mit dem ersten Angeklagten) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten zu verurteilen. Dessen Verteidiger verlangt einen Freispruch.

Das Urteil soll am Montag, 20. Juni, um 11 Uhr verkündet werden.

Weiterer Artikel zum Thema: „Befragung des Hauptzeugen wird fortgesetzt„.

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