209.000 Euro unter der Kleidung

TRIER. Am vergangenen Montag kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Koblenz am Trierer Hauptbahnhof ein Ehepaar aus Niedersachsen, das über 200.000 Euro bei sich trug und nun mit einem hohen Bußgeld rechnen muss.

Die Frage nach mitgeführtem Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr wurde von beiden Reisenden, auch nach dem Hinweis, dass eine Nicht- oder Falschanmeldung des Bargelds eine Ordnungswidrigkeit darstellt, verneint.

Die Reisenden gaben an, in Luxemburg Verwandte besucht zu haben und seien nun auf der Heimreise. Bei der Kontrolle der Personen kamen dann insgesamt 209.000 Euro zum Vorschein, die der Ehemann unter der Kleidung trug. Gegen das Ehepaar wurde ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldens von Bargeld eingeleitet.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende auf Befragen der Kontrollbeamten mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzeigen. Dem Bargeld gleichgestellt sind unter anderem Schecks und Wertpapiere. Unterbleibt diese Anzeige, so muss der Reisende mit einem hohen Bußgeld rechnen. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Vereinigungen) und soll zur Verbesserung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Print Friendly, PDF & Email

von

Schreiben Sie einen Leserbrief

Angabe Ihres tatsächlichen Namens erforderlich, sonst wird der Beitrag nicht veröffentlicht!

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien!

Noch Zeichen.

Bitte erst die Rechenaufgabe lösen! * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.