Zweite Runde im H&M-Prozess

TRIER/MAINZ. Das Landesarbeitsgericht entscheidet an diesem Donnerstag über die Wirksamkeit der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Trierer Filiale von Hennes & Mauritz. In erster Instanz hatte die Gewerkschaft ver.di den Kürzeren gezogen.

Der Trierer Betriebsrat der schwedischen Kette war von der H&M-Geschäftsführung verklagt worden, weil er die Zustimmung zur fristlosen Kündigung seines Betriebsrats-Kollegen Damiano Quinto versagt hatte. Die Gewerkschaft verdi versuchte über die Öffentlichkeit den H&M Konzern zur Rücknahme des Antrages zu überzeugen. Über 7.000 Unterschriften wurden gesammelt und am 18. Juni vergangenen Jahres dem örtlichen Filialleiter überreicht (wir berichteten). An diesem Tag entschied das Trierer Arbeitsgericht, die beantragte Kündigung sei rechtens gewesen.

DamianoQuintoDagegen richtet sich nun die Berufung. „Nach rechtlicher Auffassung vieler Experten“ habe das Trierer Arbeitsgericht „eine veraltete Rechtsprechung“ angewandt, behauptet Jürgen Rinke-Oster von der Gewerkschaft Ver.di. In der Zwischenzeit habe sich der verklagte Trierer Betriebsrat dem Votum seiner etwas über 50 Beschäftigten in einer vorgezogenen Betriebsratswahl gestellt und sei bestätigt worden, berichtet der Gewerkschafter. Am 20. März, 15 Monate nach dem ersten von insgesamt 5 Kündigungsanträgen, geht es nun darum, ob der Betriebsrat tatsächlich unberechtigt die Zustimmung verweigerte. „Die Gewerkschaften müssen feststellen, dass immer wieder Unternehmen versuchen aktive und kritische Betriebsräte loszuwerden“, so Rinke-Oster. Auch dagegen richte sich der Protest von verdi in Trier. Gemeinsam mit der AG Frieden werde man die Öffentlichkeit darüber informieren, „was es heißt, soziale Standards überall einzufordern“. Rinke-Oster: „Wir unterstellen mal dem Landesarbeitsgericht, dass der Termin am 20.3.2014 bewusst gewählt wurde, denn es handelt sich um den ‚Internationalen Tag des Glücks‘, den die vereinten Nationen im Juni 2012 beschlossen haben“.

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