„Wir wollen Flohmärkte“
MAINZ. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat am Dienstag dem Entwurf eines „Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte“ (LMAMG) zugestimmt. Künftig soll es wieder möglich sein, an Sonntagen Flohmärkte zu veranstalten.
„Wir wollen Floh- und Trödelmärkte. Wir wollen, dass Menschen solche Märkte auch an einigen Sonntagen im Jahr besuchen können. Auch der Bummel über Biomärkte, Töpfer- oder Kunsthandwerkermärkte und andere Spezialmärkte ist beliebt und soll unbeschwert möglich sein“, erklärte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (B90/Die Grünen).
Nach Verwaltungsgerichtsurteilen, die wegen Verstoßes gegen das rheinland-pfälzische Feiertagsrecht keine Sonntagsflohmärkte mehr erlaubten, habe es dringend einer gesetzlichen Neuordnung bedurft. „Das Zusammenleben und das Freizeitverhalten haben sich geändert. Märkte sind Ziel von Familienausflügen, oft auch Teil der Tradition und der Festkultur vieler Regionen. Davon profitiert unser Tourismus, weil Regionalität erlebbar wird. Dem wollen wir Rechnung tragen ohne dabei zu vernachlässigen, dass der Schutz des Sonntags ebenfalls von hohem Wert ist, den es zu würdigen gilt“, so Lemke.
Der vorgelegte Gesetzentwurf benennt unter anderem die Voraussetzungen für die Durchführung von gewerblichen Märkten: Die Kommunen können an insgesamt 8 Sonntagen im Jahr „Marktsonntage“ festlegen. Dann können wahlweise bis zu vier Floh- und Trödelmärkte stattfinden und/oder bis zu 8 „privilegierte Spezialmärkte“. Gesetzliche Feiertage sind ausgenommen und in der Weihnachtszeit sind nur Weihnachtsmärkte möglich. Die Marktsonntage dürfen auch nicht in Folge stattfinden und sind auf die Zeit zwischen 11 und 18 Uhr begrenzt. Andere Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage müssen abgezogen werden. Lemke: „Wir wollen den berechtigten Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, gleichzeitig aber einen Wildwuchs an Veranstaltungen verhindern. Wichtig ist uns, dass die Hauptgottesdienstzeit nicht tangiert wird und dass gesetzliche Feiertage außen vor bleiben. Auch diese Kulturgüter bedürfen des Schutzes. Mit der Festlegung auf maximal 8 nicht aufeinander folgenden Sonntage im Jahr bleibt das Regel-Ausnahmeverhältnis gewahrt.“
Näher konkretisiert werden die Spezialmärkte, die für Touristen attraktiv sind. „Privilegierte Spezialmärkte“ können etwa Bauernmärkte oder Biomärkte sein, Holzwarenmärkte, Honigmärkte, Kunsthandwerkermärkte, Antik- und oder Antiquitätenmärkte, Modelleisenbahnmärkte und Spielzeugmärkte. Diese Märkte seien häufig typisch für bestimmte Regionen des Landes, begründet das Ministerium die Auflistung. Mit dem Gesetzentwurf verbunden seien Vorteile für Aussteller und Veranstalter. So werde die Mindestteilnehmerzahl von den bisherigen starren Vorgaben gelöst, um auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen zu können. Damit können auch kleinere Gemeinden einen Markt realisieren.
Floh- und Trödelmärkte sollen die Handelsorte sein, wo nur gebrauchte Waren aus dem Haushalt verkauft werden. „Die meist alltäglichen Gegenstände bezeugen Geschichte – auch von daher sind Flohmärkte Orte unserer Kultur und als Kulturgut sollen sie erhalten bleiben, mit ihrem speziellen Charakter““ so Lemke. Deshalb sehe es der Gesetzentwurf als unzulässig an, Neuwaren auf Floh- und Trödelmärkten zu verkaufen, weil diese innerhalb der Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel erworben werden könnten.
Das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende März andauern. Die Stellungnahmen würden dann geprüft und, wo nötig, in den Gesetzestext eingearbeitet. Anschließend werde sich erneut das Kabinett mit dem Entwurf befassen und dann der Landtag in zwei Plenumssitzungen und den Ausschüssen. Wenn alles nach Plan laufe, liege das gültige Gesetz im Sommer vor.
von 16vor
