Gelogen und aufgeflogen

TRIER/LUXEMBURG. Beamte des Hauptzollamts Koblenz haben am Donnerstag bei einer Fahrzeugkontrolle im Raum Trier bei zwei Reisenden Wertpapiere im Wert von 216.595 Euro sichergestellt.

Die beiden aus Luxemburg kommenden Männer – Vater und Sohn – wurden kontrolliert und nach mitgeführtem Bargeld oder „gleichgestellten Zahlungsmitteln“ befragt. Die dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmittel seien den Männern namentlich genannt worden, auch der Begriff „Wertpapiere“ sei gefallen, betont das Hauptzollamt in einer Mitteilung. Auf den Geldwäschehintergrund habe man die Reisenden besonders aufmerksam gemacht. Die beiden Männer, die die Aufforderung verstanden hätten, hätten die Frage jedoch verneint, sprich die Beamten belogen. Denn in einer Aktentasche, die sich im Innern des Fahrzeugs befand, wurden dann die Wertpapiere gefunden. Weil diese nicht angemeldet waren, wurde gegen die beiden Männer jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende auf Befragen der Kontrollbeamten mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzeigen. Dem Bargeld gleichgestellt sind unter anderem Wechsel, Schecks und Wertpapiere. Unterbleibt diese Anzeige, so muss der Reisende mit einem hohen Bußgeld rechnen. Diese Maßnahme diene der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität.

Print Friendly, PDF & Email

von

Schreiben Sie einen Leserbrief

Angabe Ihres tatsächlichen Namens erforderlich, sonst wird der Beitrag nicht veröffentlicht!

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien!

Noch Zeichen.

Bitte erst die Rechenaufgabe lösen! * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.