Schöffen gesucht

TRIER. Noch bis zum 8. Mai läuft die Bewerbungsfrist zur Wahl von Schöffen und Jugendschöffen für den Zeitraum 2014 bis 2018. Dafür werden in Trier dringend Bewerber gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafprozessen teilnehmen.

Stadtrat und Jugendhilfeausschuss schlagen jeweils doppelt so viele Kandidaten wie benötigt dem Wahlausschuss beim Amtsgericht vor. Kandidaten müssen in Trier wohnen, am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den Ermittlungen wegen einer schweren Straftat laufen, kann sich nicht bewerben.

An Schöffen, die mit Berufsrichtern gleichberechtigt sind, werden vielfältige Anforderungen gestellt, darunter soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden.

Ansprechpartner für Bewerber als Schöffen in Erwachsenenstrafsachen ist das städtische Rechtsamt (Lena Klasner: 0651/718-1303). Bewerbung als Jugendschöffe beim städtischen Jugendamt (Dorothee Wassermann, Telefon: 0651/718-1511).

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