Satzung für Gründerzeitbauten
TRIER-SÜD. Zum Schutz der stadtbildprägenden Gründerzeitbauten soll für den Bereich Saarstraße 1 bis 55 sowie Südallee 10 bis 23 eine Erhaltungssatzung erlassen werden.
Einzelheiten zu diesem Vorhaben erläutern Mitarbeiter des Stadtplanungsamts in einer Informationsveranstaltung. Diese findet am Donnerstag, 16. Mai, um 18 Uhr im Raum „Steipe“ des Rathauses statt.
Die Besonderheit des Planungsinstruments Erhaltungssatzung, das in Trier erstmals 2006 im Bereich Merian- und Ausoniusstraße/Martinsufer/Friedrich-Ebert-Allee praktiziert wurde, sei das zweistufige Verfahren, heißt es aus der Verwaltung. Zunächst werde mit dem Satzungsbeschluss der „Genehmigungsvorbehalt erweitert, und damit alle gebäudebezogenen Maßnahmen erfasst, zum Beispiel Anstrich und Dacheindeckung“. In der zweiten Stufe finde dann die Einzelfallprüfung im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren statt. Geprüft wird dann, ob ein konkretes Projekt mit den Erhaltungszielen der Satzung in Einklang steht.
Die in dem Entwurf der neuen Erhaltungssatzung erfassten Teile der Südallee und Saarstraße konnten nach Ansicht der Stadt ihren Charakter aus dem gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebiet des 19. Jahrhunderts bisher weitgehend bewahren und dokumentieren nach Einschätzung der Experten eine wichtige Phase der Stadtentwicklung.
von 16vor
