Keine Ermittlungen gegen Hörl

TRIER. Während der Marx-Installation angebotene Gartenzwerge, die den Hitlergruß zeigen, hätten dem Künstler Ottmar Hörl fast ein Ermittlungsverfahren eingebracht.

Anlässlich der Karl-Marx-Installation an der Porta-Nigra hatte der Künstler in einem Verkaufszelt Zwerge zum Verkauf angeboten, die den sogenannten Hitlergruß (Heben des rechten, ausgetreckten Arms) zeigen. Nach Hinweisen von Ausstellungsbesuchern an die Polizeiinspektion Trier hat die Staatsanwaltschaft geprüft, ob Anlass besteht, ein Ermittlungsverfahren gegen Ottmar Hörl und den für den Verkauf Verantwortlichen einzuleiten. Mit Verfügung vom 29. Mai hat die Staatsanwaltschaft Trier von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Grundsätzlich ist die öffentliche Verwendung und Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wozu auch der sogenannte Hitlergruß gehört, gemäß § 86a des Strafgesetzbuches strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Der Künstler sieht seine Figur jedoch als Kunstwerk gegen Rechts und die nationalsozialistische Ideologie. Dies soll insbesondere durch die Wahl der Figur des Gartenzwerges und den verwendeten Begriff „Poisoned“ verdeutlicht werden. Der Künstler will hiermit den Nationalsozialismus und seine Ideologie der Lächerlichkeit preisgeben. Mit der Verwendung des verbotenen Kennzeichens soll offenkundig und eindeutig die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck gebracht werden. Eine solche Verwendung fällt nicht unter den Tatbestand des § 86a.

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