„Energiearmut“ weitet sich aus

TRIER. Die Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialberatungsstellen (ASB) der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen im Bistum Trier müssen immer öfter zwischen Ratsuchenden und Energieversorgern vermitteln, um angedrohte Stromsperren abzuwenden.

Eine Befragung in den ASB-Beratungsstellen vom vergangenen September zeigt, dass fast 18 Prozent der Klienten Probleme mit Energieschulden hatten; rund acht Prozent waren direkt von einer Stromsperre betroffen, mit der Folge, ohne Elektroherd, Kühlschrank oder warmes Wasser auskommen zu müssen. Es gibt Familien, die über mehrere Monate und länger versuchen, ohne Strom zurechtzukommen, weil sie – oft aus Scham – ihre Situation verschweigen, später aber dann doch eine Beratungsstelle aufsuchen, weil es nicht mehr anders geht. Die Gründe: In vielen Fällen werden hohe Energiekosten durch feuchte, mangelhaft gedämmte Wohnungen, in denen arme Menschen oft leben müssen, hervorgerufen. Auch ist oft kein Geld vorhanden, um neue und energie-effiziente Haushaltsgeräte anzuschaffen.

„Die Beraterinnen und Berater vor Ort sind bei Energieschulden immer öfter als Krisenmanager gefragt, vor allem in akuten Notsituationen, wenn beispielsweise eine Familie mit kleinen Kindern ohne Strom keine warme Mahlzeit mehr zubereiten kann“, sagt Christiane Düro-Theis, zuständige Referentin im Diözesan-Caritasverband Trier. Insbesondere bei diesen Familien, alten Menschen oder chronisch Kranken ist es nach Auffassung der Caritas nötig, die Verhältnismäßigkeit einer Sperre zu überprüfen, auch wenn Energieschulden vorliegen.

Aufgrund dieser Tendenz befürchtet Düro-Theis, dass sich das Problem der „Energiearmut“ ausweitet: „In Rheinland-Pfalz wurden nach Berechnungen der Verbraucherzentrale 2011 bereits mehr als 38.000 Haushalten der Strom gesperrt, Tendenz steigend.“ Angesichts der angekündigten Strompreiserhöhungen im kommenden Jahr in Höhe von etwa zehn Prozent werde sich die Energie- Problematik noch weiter verschärfen.

In der Regelleistung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger sind die „Haushaltskosten“, Strom und Gas, grundsätzlich pauschaliert enthalten. Im aktuellen Regelsatz von monatlich 374 Euro für eine Person liegt der vorgesehene Anteil für Strom und Wohnungsinstandhaltung bei circa 31 Euro. Da dieser Anteil, gemessen an den Preissteigerungen, zu niedrig ist, bedarf es hier dringend der Erhöhung der im Regelsatz enthaltenen Pauschale.

Prävention und Beratung sind Maßnahmen, die Energieschulden verhindern helfen. Das eigene Verbrauchsverhalten kann auch dazu beitragen, hohe Energiekosten zu haben. Hier setzt der bundesweite „Stromsparcheck“ als Präventionsmaßnahme an. Im Bistum Trier beteiligt sich die „CarMen gem. GmbH“, der Beschäftigungsgesellschaft des Caritasverbandes Koblenz, daran. Dank der Hilfe der sechs Koblenzer Stromsparhelfer konnte nach Auskunft der „CarMen“ jeder teilnehmende Haushalt im Schnitt 147 Euro pro Jahr einsparen. Die Aktion „Stromsparcheck“ ist eine gemeinsame Aktion des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands.

Die Aktion „Stromsparcheck“ bietet auf ihrer Website viele Tipps.

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