Ausweitung der Fußgängerzone
TRIER. Seit der Umgestaltung des Platzes hinter dem Dom ist der Bereich zwar ohnehin weitgehend autofrei, doch nun sollen mehrere Straßen auch offiziell als Teil der Fußgängerzone ausgewiesen werden.
In seiner Sitzung am kommenden Donnerstag wird der Stadtrat voraussichtlich einer so genannten Teileinziehungsverfügung zustimmen, welche die betroffenen Straßen dauerhaft zur Fußgängerzone macht.
Konkret geht es um die Windstraße zwischen Domfreihof und Dominikanerstraße, die Straße Hinter dem Dom, eine Dreiecksfläche zwischen Windstraße und Straße Hinter dem Dom („Bischof-Stein-Platz“), sowie die Fläche zwischen der Straße Hinter dem Dom und dem Domzugang. Die Nutzung wird damit künftig beschränkt auf Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr und Anliegerverkehr zu den privaten Stellplätzen ohne zeitliche Einschränkung sowie den Lieferverkehr von montags bis freitags von 0 -11 Uhr und von 19 -24 Uhr sowie an Samstagen und vor Feiertagen von 0 – 11 Uhr.
von 16vor
