Trierer „Windelstipendium“
TRIER. Studierende, die durch den von ihrem Kind oder ihren Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres bedingten erhöhten Finanzbedarf in Not geraten sind, können beim Studiwerk Trier ein „Windelstipendium“ beantragen.
Zum Wintersemester 2012/13 hat das Studiwerk Trier die „Papa-Mama-Knete“ durch das „Windelstipendium“ abgelöst. Es wird mit dem Ziel gewährt, das Studium ordnungsgemäß fortzuführen und zu beenden. Deshalb müsse sich die oder die interessierte Studierende mindestens im 3. Semester befinden, teilt das Studiwerk mit.
Wurde die Regelstudienzeit um mehr als ein Jahr überschritten, ist ein Leistungsnachweis vorzulegen. Das Familieneinkommen darf das 1,5-fache der pauschalierten Regelleistungen des SGB II nicht überschreiten. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich dann über eine Finanzspritze in Höhe von 600 Euro freuen. Das Windelstipendium kann nur ein Mal im Semester, aber bis zu vier Mal im Studium gewährt werden.
Weitere Infos, Richtlinie und Antrag gibt es unter www.windelstipendium.de
von 16vor
