TBB Trier muss zahlen
TRIER. Die TBB Trier muss an ihren Ex-Marketing-Manager Dominik Schwerdtfeger 11.756 Euro zahlen. Darauf einigten sich die Parteien am Dienstag vor dem Arbeitsgericht. Schwerdtfeger hatte gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses geklagt.
Schwerdtfeger hatte seine Arbeit beim Basketball-Bundesligisten offiziell am 1. Januar 2011 angetreten. Der 29-Jährige war bei der TBB zuständig für Marketing und Vertrieb. Unter anderem gehörten die Akquise und Betreuung von Sponsoren zu seinen Aufgaben. Im September 2011 kündigte der Verein seinem Angestellten. Schwerdtfeger reichte daraufhin Arbeitsschutzklage ein und forderte ferner die Auszahlung von Provisionen.
Dass es zwischen den beiden Parteien nicht bereits im Vorfeld der Verhandlung am Dienstagvormittag vor dem Trierer Arbeitsgericht zu einem Vergleich gekommen war, begründete Alexander Bergweiler mit den knappen Fristen. „Wir sind erst in der Klageerweiterung der Gegenseite mit den neuen Forderungen konfrontiert worden“, sagte der Anwalt der TBB am Dienstag gegenüber 16vor. Geklagt hatte Schwerdtfeger auf Zahlung von 23.512 Euro. Vor Gericht einigte man sich jetzt auf die Hälfte der ursprünglichen Summe.
Beide Seiten zeigten sich mit dem Vergleich zufrieden. „Ich habe ja in erster Linie geklagt, um deutlich zu machen, dass der Verein so nicht mit seinen Mitarbeitern umgehen kann“, sagte Schwerdtfeger. „Mit dem finanziellen Ergebnis bin ich zufrieden, ja.“ TBB-Vorstand Sascha Beitzel begründete die Trennung von Schwerdtfeger mit der „fehlenden Chemie“. Deswegen habe der Verein mit der Kündigung die Konsequenz gezogen. „Wenn die Chemie nicht stimmt, geht es eben nicht“, so Beitzel. Letztlich hätten bei der Entscheidung aber auch wirtschaftliche Aspekte in der Personalplanung eine Rolle gespielt, ergänzte Bergweiler.
Beitzel sprach ferner von einem Konsens zwischen ihm und dem noch amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Ralph P. Moog. „Wir treffen solche Entscheidungen immer gemeinschaftlich“, so der TBB-Vorstand. Durch den Vergleich vermied es der Verein, dass Vertreter der Sponsoren vom Gericht als Zeugen geladen wurden. Das hatte Schwerdtfegers Anwalt Rainer Schons beantragt, sollte es nicht zu einer Einigung kommen. Damit hätte die Rechtmäßigkeit der Forderung seines Mandanten auf Nachzahlung der Provisionen bewiesen werden sollen. Für Beitzel war der Weg vor Gericht unumgänglich. „Wir waren eben unterschiedlicher Auffassung über die geleistete Tätigkeit“, betonte er.
Der Streitwert wurde vom Gericht auf rund 29.000 Euro festgesetzt, da in die ursprüngliche Summe noch zwei Monatsgehälter Schwerdtfegers zu jeweils 2.500 Euro sowie ein halbes Monatsgehalt für das vom Verein nicht ausgestellte Arbeitszeugnis einflossen. Der jetzt geschlossene Vergleich sieht auch vor, dass die TBB ihrem ehemaligen Manager ein akzeptables Zeugnis für die Zeit seiner Tätigkeit ausstellen muss. Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Beide Seiten müssen ihre Kosten selbst tragen. Mit dem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche aufgehoben.
von Eric Thielen