Sechs Jahre Haft für Gewalttäter

TRIER. Weil er unter anderem auf einen Mann eingestochen hatte, der ihn daran hindern wollte, parkende Autos zu beschädigen, hat das Landgericht Trier einen 29-jährigen Obdachlosen zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Die 3. Große Strafkammer sieht es als erwiesen an, dass der stark alkoholisierte Angeklagte an einem Abend im vergangenen Januar ohne jeden Anlass eine Frau mit großer Kraft in den Rücken stieß. Als diese sich umdrehte und beschwerte, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht, wodurch sie zu Boden auf ihr Kinn stürzte und das Bewusstsein verlor. Dabei zog sie sich ein Hämatom am Oberschenkel, Prellungen des Jochbeins, des Unterkiefers und des Nasenbeins sowie Abschürfungen und Schwellungen der Lippen zu. Der Angeklagte, der ihre Bewusstlosigkeit wahrgenommen haben soll, ließ sie hilflos am Tatort zurück.

An einem weiteren Abend im Januar trat er die Außenspiegel von zahlreichen parkenden Fahrzeugen ab und wurde hierbei von einem Zeugen von einem Fenster aus beobachtet. Nachdem dieser seine Wohnung verließ, um sich zu dem Angeklagten zu begeben, diesen anzusprechen und von weiteren Taten abzuhalten, wurde der 23-Jährige von dem damals 28-Jährigen angegriffen. Der Angeklagte versuchte, auf den Geschädigten einzuschlagen, der ihn daraufhin gegen eine Hauswand drückte. Dem Angreifer gelang es jedoch, sich loszureißen, ein Messer zu ziehen und auf den jungen Mann im Kopf- und Nackenbereich einzustechen. Dieser erlitt dabei mehrere Schnittverletzungen im Bereich des Kopfes und tiefe Stichverletzungen im Nacken und an der linken Schulter und musste notoperiert werden.

Der Täter, ein gebürtiger Kölner war erst im Dezember aus langjähriger Haft entlassen worden, wo er wegen verschiedener Eigentums- und Körperverletzungsdelikte einsaß.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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