Mehr verwarnt, weniger abgeschleppt

Es gehe nicht darum, Geld zu machen, betonte Ordnungsdezernent Thomas Egger am Dienstagabend bei der Vorstellung der städtischen Knöllchen-Bilanz 2013. Dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs nach wie vor nicht kostendeckend arbeitet, wird die Stadt denn auch nicht von ihrer Pflicht entbinden, weiterhin Falschparker aufzuspüren. Fast 84.000 Verwarnungen sprachen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes im vergangenen Jahr aus, auf rund 1,229 Millionen Euro beliefen sich die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern. Damit lagen beide Zahlen zwar merklich über denen von 2012, aber auch deutlich unter denen von 2011, als das neue Parkraumkonzept eingeführt wurde. Elmar Geimer, Leiter der städtischen Straßenverkehrsüberwachung, ist überzeugt, dass weiterhin einige Fahrzeuginhaber bewusst das Risiko eingehen, erwischt zu werden. Ausländische Falschparker haben derweil wenig zu befürchten, hier liegt die Zahlungsquote bislang bei lediglich 40 Prozent.

TRIER. Im vergangenen Frühjahr wurden Verwarn- und Bußgelder deutlich teurer. Zum 1. April 2013 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Seither kostet es zehn statt fünf Euro, die Parkdauer um bis zu 30 Minuten zu überschreiten. Das Bundesverkehrsministerum sei „auf einem Drittel des Weges stehengeblieben“, kommentierte Elmar Geimer am Dienstagabend vor dem zuständigen Dezernatsausschuss die Änderungen. Tatsächlich vermag auch dieser Bußgeldkatalog überzeugte Falschparker kaum abzuschrecken. Hält sich noch dazu die Kontrolldichte in Grenzen, lassen es nicht wenige erst recht darauf ankommen, erwischt zu werden. Dann wird erst gar kein Parkschein gelöst und darauf spekuliert, dass man schon nicht auffliegt. Oft genug geht die Rechnung auch auf, und fliegt man doch auf, wird man die zehn Euro auch noch aufbringen können, so die kühle Kalkulation einiger Zeitgenossen.

Hätte es die Anhebung der Gebühren nicht gegeben, der Kostendeckungsgrad der städtischen Straßenverkehrsüberwachung wäre merklich bescheidener ausgefallen. Aktuell liege er bei etwa 80 Prozent, bezifferte Elmar Geimer. 16 Voll- und 6 Teilzeitstellen sieht der Stellenplan vor, fast alle seien aktuell besetzt; im Zwei-Schichtbetrieb wird der ruhende Verkehr überwacht. Unter der Woche jeweils von 7 bis 21, freitags von 7 bis 23 Uhr. Samstags rücken die Hilfspolizisten zwischen 9 und 23 Uhr aus, sonntags ruht die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Es sei denn, die Geschäfte öffnen und locken entsprechend viel Verkehr in die City, so Geimer. An regulären Sonn- und Feiertagen dürften die Hilfspolizisten allerdings nicht eingesetzt werden – weil das „nicht mit den bestehenden Arbeitsverträgen korrespondieren würde“. Nach Geimers Worten würde es sich aber auch nicht rechnen, an einem normalen Sonntag auf Streife zu gehen. Auf dem Domfreihof würde es sich hingegen wohl lohnen, nur eine Stunde unterwegs zu sein. Was sich im Schatten von Dom und Liebfrauen während der Gottesdienstzeiten vor allem an Feiertagen abspielt, zeigt, wie es um die Verkehrsmoral mancher Kirchgänger bestellt sein muss. Manche wähnen sich offenkundig schon in einer Art Gewohnheitsrecht und parken nur einen Steinwurf vom Domstein entfernt.

Insgesamt 83.800 Verwarnungen sprachen Triers Hilfspolizisten im vergangenen Jahr aus. Eine beachtliche Zahl, doch lag sie schon deutlich höher. 2011 zum Beispiel: Seinerzeit wurden 105.600 Verwarnungen ausgesprochen. Elmar Geimer erklärt dies mit der damaligen Einführung eines neuen Parkraumkonzepts. Die Einnahmen lagen in dem besagten Knöllchen-Rekordjahr bei 1,241 Millionen Euro. Doch ähnlich hoch fielen die Einnahmen auch schon mal früher aus, nämlich 2004, als ebenfalls mehr als 100.000 Verwarnungen registriert wurden, es aber kein neues Parkkonzept gab. Halten sich Autofahrer nun stärker an die Regeln und legen auch eine bessere Zahlungsmoral in Sachen Parkgebühren an den Tag? Dafür spricht wenig. Klar scheint lediglich: Ohne die Änderungen im Bußgeldkatalog, sprich die höheren Gebühren, hätten die Einnahmen 2013 wohl kaum mehr als das Niveau von 2012 erreicht, als bei 77.100 Verwarnungen knapp eine Millionen Euro verbucht wurden.

Mit 38.000 Fällen entfällt das Gros der Verwarnungen auf Menschen, die entweder keinen Parkschein gelöst oder aber ihre Parkdauer überschritten hatten. In rund 10.600 Fällen wurden im vergangenen Jahr Autofahrer zur Kasse gebeten, weil sie Rad- oder Fußwege zuparkten. 4.000 Knöllchen wurden vergeben, weil Sonderparkplätze wie beispielsweise die für Busse in der Weberbach zweckentfremdet wurden. Derweil ließ das Ordnungsamt 2013 deutlich weniger abschleppen als in den Vorjahren. Wurden 2011 beispielsweise noch 825 Fahrzeuge und 2012 immerhin 772 Autos abgeschleppt, sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf nur noch knapp über 400. Und wem dieses Missgeschick widerfuhr, musste auch deutlich weniger berappen, als früher: statt durchschnittlich 125 nunmehr 75 Euro zuzüglich einer Gebühr von 40 Euro. Dass der Preis fürs Abschleppen deutlich sank, haben die betroffenen Autofahrer dem Umstand zu verdanken, dass die Stadt inzwischen mit zwei Unternehmen fest zusammenarbeitet. Im Rahmen einer Ausschreibung hatte die Bietergemeinschaft den Zuschlag fürs Abschleppen bekommen.

Zwischen 7 und 8 Prozent der ertappten Parksünder waren mit einem Fahrzeug unterwegs, das im Ausland gemeldet ist, so Elmar Geimer. Diese Klientel hat relativ wenig zu befürchten, räumte der Verwaltungsmitarbeiter ein. Denn nur wer mit ausländischem Kennzeichen mehr als einmal unangenehm auffalle, müsse auch damit rechnen, dass das Ordnungsamt über die Polizei den Halter ermitteln lässt. Alles andere sei viel zu aufwändig, so Geimer. Immerhin komme man aber inzwischen auf eine Zahlungsquote von rund 40 Prozent. Und was speziell Fahrzeuge mit luxemburgischen Kennzeichen anbelangt, wissen die Hilfspolizisten aus Erfahrung – jeder zehnte Fahrer ist ein Deutscher.

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