Kleingärtner verurteilt

TRIER. Weil er seinen Kleingartennachbar erschoss, wurde heute ein 61-jähriger Trierer wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe und von Munition zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte hatte am 7. März dieses Jahres seinen Grundstücksnachbarn in einer Kleingartenanlage in Euren durch mehrere laufende Rasenmäher so verärgert, dass dieser sich mit einem Kantholz bewaffnet zu dessen Garten begab und mindestens ein Gerät damit beschädigte. Daraufhin nahm der Angeklagte aus seiner Gartenlaube ein Kleinkalibergewehr und schoss dem Nachbarn in die Brust. Das 68-jährige Opfer verstarb an den Folgen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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