Flashmob gegen Tanzverbot

TRIER. Mit einem Flashmob haben am Samstagmittag auf dem Trierer Domfreihof rund ein Dutzend junger Menschen gegen das noch bis Sonntagnachmittag geltende Tanzverbot protestiert.

Mit Kopfhörern auf den Ohren, also in der Art eines „Silent Dancing“, tanzten sie im Schatten der Bischofskirche und taten so auf entspannte Art ihren Unmut über die gesetzliche Regelung kund. Was das Tanzverbot über die Kar- und Ostertage anbelangt, gilt in Rheinland-Pfalz eine der bundesweit strengsten Regelungen. So dürfen ab Gründonnerstagmorgen, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, keine öffentlichen Tanzveranstaltungen ausgerichtet werden. Laut Trierer Rathaus zählen hierzu auch Veranstaltungsformate wie „Silent Dancing“ (wir berichteten).

Nach Darstellung eines Sprechers des Mainzer Innenministeriums gilt die Regelung grundsätzlich aber auch für Tanzdarbietungen. Das gehe zumindest aus der Kommentierung des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage hervor. Über die Einhaltung der Regelungen wachen die Ordnungsämter vor Ort. Wie das Theater Trier auf Anfrage erklärte, wurde die an Karsamstagabend stattfindende Premiere des Tanztheaterstücks „Marc Chagall – La Vie“ schon vor längerer Zeit von der Stadt genehmigt.

Eine luxemburgische Teilnehmerin des Flashmobs auf dem Domfreihof erklärte gegenüber 16vor, die hierzulande geltende Regelung sei aus ihrer Sicht „nicht mehr zeitgemäß“. Es sei überdies widersprüchlich, wenn die Geschäfte geöffnet hätten und die Menschen den Karsamstag wie jeden anderen Abend begehen dürften, Tanzen aber verboten sei. Es müsse grundsätzlich möglich sein, dass die Gläubigen diesen Tag „ehren“ können, ohne dass diejenigen, die nicht gläubig seien, hierdurch eingeschränkt würden, verlangte die Luxemburgerin. Nicht betroffen vom Tanzverbot sind auch Sportveranstaltungen wie das Heimspiel des Basketballbundesligisten TBB am Samstagabend in der „Arena Trier“.

Weitere Informationen zum Thema: Auch „Silent Dancing“ tabu

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