Anklage im Alleencenterfall

TRIER. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 56 Jahre alten Trierer erhoben, der im Alleencenter mit dem Auto eines älteres Paares die Frau, die den mutmaßlichen Diebstahl stoppen wollte, eingequetscht haben soll. Die 74-Jährige starb an den Verletzungen.

Der Angeschuldigte wird sich wohl demnächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Nötigung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor Gericht verantworten müssen.

Dem 56-Jährigen wird zur Last gelegt, sich am Abend des 21. August in die Geschäftsräume des Alleencenters in der Ostallee begeben zu haben, wo er auf dem öffentlich zugänglichen Parkdeck den unverschlossenen Pkw eines älteren Ehepaares aus Trier entdeckte. Dieses war kurz zuvor von einem Einkauf im dortigen Lebensmittelmarkt zum Parkdeck zurückgekehrt und hatte die eingekauften Waren in das Fahrzeug verladen. Der Ehemann ging noch mal zurück, weil er beim Einkauf etwas vergessen hatte. Die 74-jährige Ehefrau war hingegen auf dem Parkdeck verblieben.

Aus bislang unbekannten Gründen stieg der Angeschuldigte in das Fahrzeug, setzte sich auf den Fahrersitz und startete den Wagen. Nach Rekonstruktion des Tatgeschehens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 74-Jährige annahm, der Angeschuldigte wolle mit dem Fahrzeug wegfahren, und versuchte, bei geöffneter Fahrertür auf ihn einzuwirken, um ihn daran zu hindern. Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass der Angeschuldigte, als er dies bemerkte, das Fahrzeug in Bewegung setzte, um die Frau dazu zu bringen, von ihm und dem Fahrzeug abzulassen und ihm die Flucht zu ermöglichen.

Obwohl sie zwischen der geöffneten Fahrzeugtür und dem Fahrgastraum unmittelbar am Auto stand, fuhr der Angeschuldigte damit ein Stück nach vorne, wobei er zumindest billigend in Kauf nahm, der 74-Jährigen hierbei erhebliche Verletzungen zuzufügen. Beim Anfahren des Fahrzeuges kam die Frau zu Fall. Die Fahrzeugtür prallte durch die Vorwärtsbewegung gegen einen auf der linken Fahrzeugseite befindlichen Stützpfeiler des Parkhauses und wurde hierdurch zugeschlagen. Die Frau wurde dadurch zwischen Fahrzeugtür und Fahrzeug eingeklemmt. Hierbei erlitt sie eine Fraktur der Halswirbelsäule, an deren Folgen sie verstarb.

Der Angeschuldigte flüchtete, nachdem er zunächst noch am Ort des Geschehens verblieben war, wenig später zu Fuß, ohne sich als Unfallverursacher erkennen gegeben zu haben. Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, bestreitet die Tat. Er hat sich eingelassen, das Fahrzeug erst bestiegen zu haben, als die 74-Jährige bereits eingeklemmt am Boden gelegen habe. Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Ermittlungen lässt sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft jedoch ausschließen, dass eine andere Person den Unfall herbeigeführt hat.

Die Beweggründe für die Tat sind weiterhin unklar. Der Verdacht, der Angeschuldigte habe das Fahrzeug stehlen wollen, konnte im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen bisher nicht hinreichend verifiziert werden. Das Landgericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bislang nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.

Weiterer Beitrag zum Thema: „Festnahme nach Parkhausunglück„.

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