Anklage gegen frühere Spitze der Trierer HWK

Seit fünf Jahren liefen die Ermittlungen, nun hat die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den früheren Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Trier sowie weitere ehemalige HWK-Spitzenkräfte Anklage erhoben. Angeklagt werden auch der damalige Kammer-Vize, der frühere Leiter des Umweltzentrums (UWZ) der HWK sowie ein weiterer Abteilungsleiter. Den Anklagten wird Betrug und Subventionsbetrug in insgesamt acht Fällen in wechselnder Beteiligung vorgeworfen. Laut Anklageschrift sollen öffentliche Fördergeber um fast 900.000 Euro betrogen worden sein.

TRIER/KOBLENZ. Im Jahr 2007 wurden die Machenschaften innerhalb des Umweltzentrums der Handwerkskammer publik, im Herbst führten sie zur Ablösung der langjährigen Geschäftsführung der HWK. Spätestens nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz im Frühjahr 2008 Vorermittlungen eingeleitet hatte, war klar, dass die Kammer-Spitze sich nicht würde halten können. Doch nachdem die HWK ihre Chefs gefeuert hatte, wurde es erst einmal ruhig um den Skandal. Sämtliche Nachfragen bei der ermittelnden Behörde in Koblenz brachten immerzu dieselbe Antwort: Man bitte noch um Geduld, die Ermittlungen seien komplex und deshalb auch noch nicht abgeschlossen.

Nun liegt ein Ergebnis vor, und was die Staatsanwaltschaft ermittelte, veranlasste sie zu einer Anklageerhebung. Den vier Anklagten werde zur Last gelegt, bei der Abrechnung von öffentlich geförderten Projekten „den Fördergebern gegenüber unrichtige Angaben über den tatsächlichen Aufwand , der maßgeblich für die Höhe der Förderung der Projekte war, gemacht zu haben“, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag mit. In diesem Zusammenhang sollen die Angeschuldigten unzutreffende Angaben zu entstandenen Personalkosten gemacht oder Personalkosten abgerechnet haben, obwohl die Mitarbeiter „keine oder nur in geringerem Umfang als angegeben förderfähige Projekte bearbeitet“ hätten.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen seien die unzutreffenden Projektabrechnungen auch nicht – wie zunächst angezeigt – auf das Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier beschränkt. Vielmehr beziehe sich die Anklage auch auf Projekte anderer Abteilungen der Handwerkskammer, die falsch abgerechnet worden sein sollen. Zu den fehlerhaft abgerechneten Projekten gehörte demnach laut Staatsanwaltschaft auch das Projekt „Einrichtung eines Kompetenzzentrums für nachhaltiges Renovieren und Sanieren“. Der den Fördergebern entstandene Schaden beläuft sich nach der Anklageschrift auf rund 880.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage sei daher aber „weder ein Schuldspruch noch auch nur eine Vorverurteilung der Betroffenen“ verbunden, betont die Behörde.

Das Landgericht Koblenz hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung stehe daher noch nicht fest.

Print Friendly, PDF & Email

von

Schreiben Sie einen Leserbrief

Angabe Ihres tatsächlichen Namens erforderlich, sonst wird der Beitrag nicht veröffentlicht!

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien!

Noch Zeichen.

Bitte erst die Rechenaufgabe lösen! * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.