Datum für Prozessauftakt
TRIER. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem tödlichen Baumunglück in der Trierer Altstadt beginnt am 19. November der Prozess gegen einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Das Amtsgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt.
Der 1959 geborene Angeklagte muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, verantwortlich dafür zu sein, dass am 22. November letztens Jahres eine umstürzende Kastanie in Trier eine Rentnerin erschlagen und einen Mann schwer verletzt hat.
Der Mann sei als Sachgebietsleiter des Grünflächenamts der Stadt Trier für die Durchführung von Zweitkontrollen beziehungsweise eingehenderen Untersuchungen von Bäumen zuständig, sofern Schäden an Bäumen festgestellt oder bekannt werden, die Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Standfestigkeit geben, heißt es in einer Mitteilung des Amtsgerichts. Als solcher habe er es nach einem Hinweis über den schlechten Belaubungs- und Vitalitätszustandes in der Zeit vom 23. Juli 2012 bis zum 22. November 2012 „pflichtwidrig unterlassen, eine eingehende Untersuchung des dann umgestürzten Baumes durchzuführen. Bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt habe das Umstürzen der Kastanie und damit sowohl der Tod der Rentnerin als auch die Verletzungen des Fußgängers vermieden werden können“, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.
Die hatte eigentlich einen Strafbefehl beantragt, doch sieht der zuständige Richter am Amtsgericht noch erheblichen Aufklärungsbedarf.
Die erste Verhandlung findet am 19. November um 9 Uhr statt, als weitere Termine hat das Amtsgericht den 26. und 28. November benannt.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier: „Es besteht noch Aufklärungsbedarf“
von 16vor
