Zeichen stehen auf Vergleich

TRIER. In der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Trier und einem Oberbrandmeister, der zugleich Vizechef der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft ist, könnte schon bald ein Vergleich geschlossen werden.

Das zeichnete sich am Dienstag ab. Am Morgen hatte das Verwaltungsgericht die Klage des Trierer Feuerwehrbeamten Jürgen Ihl verhandelt.  Stellvertretend für seine Kollegen klagt dieser auf Freizeitausgleich. Hierbei macht er geltend, dass er zwischen 2002 und Mitte 2006 regelmäßig eine höhere Arbeitszeit geleistet habe, als europarechtlich zulässig gewesen sei. Im September letzten Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht einen ähnlich gelagerten Fall zugunsten Bielefelder Feuerwehrleute entschieden. Das ermutigte den Trierer, seine Ansprüche nun ebenfalls einzuklagen.

Allerdings befand das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung, dass ein Anspruch zeitnah hätte geltend gemacht werden müssen. Was für die Bielefelder Kollegen zutraf, war bei Ihl nicht der Fall. Als die Urteilsbegründung veröffentlicht wurde, hatte der Oberbrandmeister allerdings schon geklagt. Bei der DFeuG war man deshalb nunmehr einigermaßen skeptisch, was die Aussichten des Verfahrens anbelangt. Zugleich betonten Ihl und seine Kollegen aber, dass sie vonseiten der Stadt weiterhin ein Entgegenkommen erwarteten.

Das Verwaltungsgericht machte nun deutlich, dass der Antrag auf Freizeitausgleich vom Kläger viel zu spät gestellt wurde. Zudem seien die Ansprüche mittlerweile verjährt. Dennoch machte der Richter auch klar, dass er die Stadt in einer gewissen Verantwortung sieht. Schließlich sei über Jahre hinweg mehr Arbeit geleistet worden, als rechtlich zulässig war. Das Gericht schlug deshalb vor, den betroffenen Feuerwehrmännern als pauschalen Ausgleich einmalig 7,5 freie Tage zu gewähren. Betroffen wären laut DFeuG in Trier rund 100 Beamte.

Der Kläger und auch der Bundesvorsitzende der Feuerwehr-Gewerkschaft, Ingo Schäfer, äußerten sich gegenüber 16vor sehr zufrieden über das Ergebnis der Verhandlung vor Gericht. Man sei bereit, die Auseinandersetzung gütlich beizulegen, erklärte Schäfer. Zuvor hatten mehrere Dutzend Feuerwehrmänner die Lage nach dem Vergleichsangebot beraten. Die Stimmung sei sehr positiv, berichteten Ihl und Schäfer. Immerhin würde mit einem Vergleich auch anerkannt, dass die Trierer Feuerwehrmänner tatsächlich Mehrarbeit leisteten.

Bestätigt sieht sich indes auch die Gegenseite. Das Gericht sei mit dem Vergleichsvorschlag im Grunde der Rechtsauffassung des Rathauses gefolgt, erklärte OB Klaus Jensen (SPD) am Nachmittag. Nach einer ersten Einschätzung neige er aber „unter Abwägung vieler Gesichtspunkte dazu, dem Vergleichsvorschlag zuzustimmen“, ließ der Stadtchef mitteilen. Zuvor müssten noch eine Reihe von Einzelfragen geklärt werden, schränkte Jensen ein. Die Parteien haben vier Wochen Zeit, sich zu dem Vergleichsvorschlag zu äußern.

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