Wegen Drogenhandels verurteilt
TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat zwei Saarländer aus dem Umfeld der „Hells Angels“ wegen Drogelhandels zu fünf Jahren und fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Kammer erkannte den Angeklagten J. für schuldig des Handeltreibens mit Kokain und Amphetamin in nicht geringer Menge in fünf Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Besitz derselben, des unerlaubten Besitzes verbotener Gegenstände und der gefährlichen Körperverletzung. Im Mai vergangenen Jahres verprügelte er mit drei anderen Männern einen Gast in einer Kneipe in der Karl-Marx-Straße. Für diese Taten wurde er nun zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Den Angeklagten M. H. verurteilte die Kammer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen. Beide verkauften die Drogen im Saarland und im Raum Trier.
Die Kammer ordnete die Unterbringung beider Angeklagter in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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