Vorrang für Anwohner

TRIER-NORD. Das Straßenverkehrsamt richtet Mitte Dezember die Bewohnerparkzone I „Im Sonnenschein“ ein. Auf diese Weise wolle man das „Dauerparken quartierfremder Autobesitzer“ verhindern, heißt es aus dem Rathaus.

Die Bewohnerparkzone umfasst den Bereich Gärtnerstraße, Im Sonnenschein, Max-Brandts-Straße (bis Sperrung beim städtischen Grünflächenamt), Brahms- und Nalbachstraße. Der Start war bereits für August geplant, wurde dann aber verschoben.

In der Siedlung in der Nähe des Moselstadions kommt es immer wieder zu Engpässen, wenn bei Eintracht-Spielen Besucher ihre Autos abstellen. Künftig dürfen nur noch Bewohner mit dem grünen Ausweis „I“ ihr Fahrzeug in fußläufiger Entfernung zum Haus oder der Wohnung parken. Der Ausweis müsse gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Ergänzend werde man in der nördlichen Gärtnerstraße zwischen Nalbachstraße und Friedhof, sowie in der Nalbachstraße selbst die Abstellmöglichkeiten durch eine Parkscheibenregelung auf maximal vier Stunden begrenzen, kündigte das Straßenverkehrsamt an. Die Regelung gelte zum Beispiel für Besucher des Friedhofs und von Fußballspielen der Eintracht. Anwohner mit entsprechenden Parkausweis seien davon aber ausgenommen.

Die Bewohnerparkausweise sind zwölf Monate gültig und kosten pro Jahr 30,70 Euro. Eine Verlängerung muss per Fax, E-Mail, Post oder persönlich beantragt werden. Das Fahrzeug, für das der Ausweis gilt, muss in Trier und auf den Antragsteller zugelassen sein. Eine Ausnahme gilt, wenn der Halter dem Antragsteller die ausschließliche und dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs bestätigt. Er muss in dem Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und tatsächlich dort leben. Ein Bewohnerparkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller keinen privaten Abstellplatz oder eine Garage hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt das Straßenverkehrsamt einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug aus.

Weitere Informationen plus Formulare zum Herunterladen: www.trier.de, A-Z, Stichwort „Bewohnerparken“. Sprechzeit des Straßenverkehrsamts (Thyrsusstraße in Trier-Nord): Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr.

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