Vergnügungssteuer steigt

TRIER. Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit für ein neues System zur Erhebung der Vergnügungssteuer gestimmt. Zum 1. Juli werden die Gebühren für Spielautomaten und Tanzveranstaltungen zum Teil deutlich erhöht.

So werden die Betreiber künftig wird nicht mehr pauschal nach der Anzahl ihrer Spielgeräte besteuert, maßgeblich ist ab kommendem Monat das Einspielergebnis jedes Automaten. Zwölf Prozent dieses Einspielergebnisses müssen ab dem 1. Juli an die Stadt abgeführt werden.

Außerdem wird der Steuersatz, der für Tanzveranstaltungen nach der Größe des Veranstaltungsraumes berechnet wird, von 23 Cent pro zehn Quadratmeter auf 1,50 Euro angehoben.

Einen ausführlichen Bericht über die Änderungen bei der Vergnügungssteuer finden Sie hier: „Mit deutlichen Mehreinnahmen zu rechen“

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