Trierer wegen Raubes verurteilt
TRIER. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat zwei 19- und 26-Jahre alte Angeklagte aus Trier wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Weiter verurteilte die Kammer den 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeuges, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem ordnete die Kammer dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Der 19-jährige Angeklagte wurde neben den oben genannten Punkten außerdem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Hinsichtlich des zur Tatzeit noch heranwachsenden Angeklagten erkannte die Kammer unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung auf eine Jugendstrafe von anderthalb Jahren.
Sie sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten unter anderem gemeinsam versuchten, einen Bekannten aus der Betäubungsmittelszene mit einem Messer auszurauben. Sie hatten es auf Bargeld und einen Laptop abgesehen. Nur auf Grund von herannahenden Passanten ließen sie von dem mutmaßlichen Opfer, welches erhebliche Verletzungen davon trug, ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig .
von 16vor
