Trierer Student verurteilt

TRIER. Das Landgericht Trier hat einen Studenten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 26-Jährige hatte im vergangenen Spätsommer im Palastgarten zwei Passanten überfallen.

Gemeinsam mit einem weiteren Täter war der Hochschüler in den frühen Morgenstunden des 4. August in der Parkanlage unterwegs. Dort überfiel er, mit einer Sturmhaube maskiert, einen jungen Mann und eine junge Frau. Bei dem Überfall entwendete der Student die Handys der Opfer. Der ebenfalls maskierte Mittäter soll mit einem Messer gedroht haben.

Der Mann, der an der Trierer Universität Politikwissenschaft und Japanologie studiert, soll zudem versucht haben, in den Besitz des Rucksacks des weiblichen Tatopfers zu kommen. In dem Rucksack befanden sich ein Laptop sowie der
Reisepass der Zeugin. Der Angeklagte zerrte an dem Rucksack, aber die Frau setzte sich zur Wehr. Im Gerangel stürzte sie. Das männliche Tatopfer griff sodann in das Geschehen ein, was dazu führte, dass der Student von ihr abließ und die beiden Täter mit den erbeuteten Handys flüchteten.

Im Ermittlungsverfahren hatte der 26-Jährige die Taten im Wesentlichen bereits eingeräumt und angegeben, dass es sich
um eine „Spontanaktion“ gehandelt habe. Nun verurteilte das Landgericht ihn zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vor dem Überfall im Palastgarten war der Student polizeilich noch nie in Erscheinung getreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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