Safet Babic droht Rauswurf
TRIER/KARLSRUHE. Niederlage für Safet Babic: Der Bundesgerichtshof hat eine Revision des NPD-Ratsmitglieds gegen seine Verurteilung durch das Trierer Landgericht verworfen.
Das bestätigte am Freitag eine Sprecherin des BGH. Babic war im Dezember zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, im Kommunalwahlkampf an einem Überfall auf einen Studenten beteiligt gewesen zu sein. Das Opfer zählte zu einer Gruppe von Aktivisten, die zuvor Plakate der NPD zerstört hatten. Babic und einige rechtsextreme Kollegen lauerten ihnen auf und schlugen auf den Studenten ein.
Gegen das Urteil vom Dezember war Babic vor den Bundesgerichtshof gezogen, doch dort befand man, dass das Urteil rechtskräftig ist. Nun droht dem NPD-Vormann weiteres Ungemach, denn die Bestimmungen der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung sehen vor, dass er nun aus dem Stadtrat ausgeschlossen werden kann. In Paragraph 31 heißt es: „Ein Ratsmitglied, das nach seiner Wahl durch Urteil eines deutschen Strafgerichts rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, kann durch Beschluss des Gemeinderats aus dem Gemeinderat ausgeschlossen werden, wenn es durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat. Der Gemeinderat kann den Beschluß nur innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verurteilung Kenntnis erhalten hat, fassen. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat zu unterrichten, sobald er von der Verurteilung Kenntnis erlangt.“
Im Rathaus hielt man sich am Freitag mit einer Stellungnahme zurück. Das Urteil liege der Verwaltung noch nicht vor. Als einigermaßen sicher gilt, dass der Stadtrat sich bereits in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause mit dem Fall Babic beschäftigen wird. Sollte der NPD-Mann tatsächlich aus dem Rat ausgeschlossen werden, würde ein Nachrücker seiner Partei diesen Platz einnehmen.
von 16vor
