„Recht und gerecht“

TRIER/VALLENDAR. Die katholische Kirche hat jetzt den Seligsprechungsprozess für den unter der nationalsozialistischen Diktatur hingerichteten Pallottinerpater Franz Reinisch eröffnet.

Wie die bischöfliche Pressestelle am Mittwoch mitteilte, legten Triers Bischof Dr. Stephan Ackermann sowie die am Prozess beteiligten Personen den vorgeschriebenen Eid auf das Evangelium ab und erfüllten somit die kirchenrechtlich vorgesehenen Formalitäten. Ackermann erklärte, in dem Prozess gehe es nicht nur darum, die „Heiligmäßigkeit im Leben eines Menschen ins Licht“ zu rücken, sondern auch darauf zu achten, dass es „recht und gerecht“ zugehe. Er dokumentierte die Vollständigkeit der benötigten Unterlagen wie etwa den Bescheid des Ständigen Rats der Deutschen Bischöfe, eine Bestätigung der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse oder das bischöfliche Dekret über die Durchführung der Untersuchung.

Reinisch war 1928 zum Priester geweiht worden und danach rasch den Pallottinern beigetreten. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten bezog er öffentlich Stellung gegen die menschenverachtende Ideologie und wurde daher 1940 mit einem Predigt- und Redeverbot belegt. Am Osterdienstag 1942 erhielt Reinisch die Einberufung zur Wehrmacht. Den damit einhergehenden Fahneneid auf Hitler lehnte er aus Gewissensgründen ab, wurde zum Tode verurteilt und am 21. August 1942 mit dem Fallbeil hingerichtet. Postulator Pater Dr. Heribert Niederschlag sagte, Reinisch sei kein Pazifist gewesen, aber „hier ging es um eine Verbrecherbande und auf diese einen heiligen Eid zu leisten, widerstand dem juristisch geschulten Reinisch zutiefst“. Reinisch habe die Eidverweigerung als „Entscheidung für Christus“ verstanden, so Niederschlag. Er habe in Kauf genommen, dass sein offener und öffentlicher Protest den Nazis als Anlass hätte dienen können, gegen Katholiken und besonders die Pallottiner schärfer vorzugehen. Doch „sooft ich mein Gewissen überprüfe, ich kann zu keiner anderen Entscheidung kommen“, zitierte Niederschlag seinen Mitbruder. Reinisch sei überzeugt gewesen, „von Gott selbst zu diesem Weg berufen zu sein“.

Als nächste Schritte in der nun eröffneten Untersuchung werden bereits vorhandene Zeugenaussagen zu Ruf und Martyrium, aber auch dem Grad der Verehrung Reinischs überprüft. Die Postulatoren und der bischöfliche Delegat können weitere Aussagen einholen und auch sogenannte Kontra-Zeugen und Zeugen zum Verfahren befragen. Eine historische Kommission stellt Informationen über Pater Reinisch zusammen und sichtet historische Dokumente, aus denen sie ein Gutachten erstellt. Am Prozess sind neben Bischof Ackermann der Offizial des Bistums, Prälat Dr. Georg Holkenbrink, als bischöflicher Delegat, Prälat Dr. Klaus Peters als Kirchenanwalt, Karin Pohl als Notarin und Maria Theresia Junkes als beisitzende Notarin, die „Antragsteller“ P. Helmut Scharler SAC als Provinzial der Pallottiner, P. Heribert Niederschlag SAC als Postulator und P. Dr. Adalbert Kordas ofm als Vize-Postulator beteiligt; außerdem die historische Kommission mit P. Martin Manus SAC, Professor Dr. Joachim Schmiedl ISch und Professor Dr. Bernhard Schneider.

Print Friendly, PDF & Email

von

Schreiben Sie einen Leserbrief

Angabe Ihres tatsächlichen Namens erforderlich, sonst wird der Beitrag nicht veröffentlicht!

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien!

Noch Zeichen.

Bitte erst die Rechenaufgabe lösen! * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.