Niederlage für Trierer NPD
KOBLENZ. Bis nach Karlsruhe war die NPD gezogen, um zu erreichen, dass sie am Holocaust-Gedenktag in Trier würde demonstrieren dürfen – ohne Erfolg. Nun kassierten die Braunen eine neuerliche Niederlage vor dem Koblenzer OVG.
Die NPD hatte für den 27. Januar 2012 bei der Stadt Trier eine Mahnwache unter dem Motto „Von der Finanz- zur Eurokrise – zurück zur D-Mark heißt unsere Devise!“ angemeldet. Anlass der Versammlung sollte nach ihren Angaben ein Vortrag eines Wirtschaftsprofessors zur Finanz- und Eurokrise in Trier an diesem Tag sein. Nun ist der 27. Januar bekanntlich der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz im Jahre 1945 und wurde durch den früheren Bundespräsidenten Roman Herzog zum offiziellen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus bestimmt. Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde er zudem im Jahre 2005 zum Internationalen Gedenktag an die Opfer des Holocausts erklärt.
Die Stadt Trier hatte vor diesem Hintergrund der NPD unter Anordnung des Sofortvollzugs aufgegeben, die Versammlung wegen des Gedenktages nicht am 27. Januar, sondern am 28. Januar 2012 durchzuführen. Dagegen ging die NPD zunächst zum Verwaltungsgericht, das die Klage gegen diese Auflage abwies. Sodann riefen die Braunen das Oberverwaltungsgericht in Koblenz an, doch dort schloss man sich im Eilverfahren der Auffassung der Stadt an und befand: „Von einer Demonstration, die eine unzweifelhaft dem rechtsextremen Spektrum angehörende Partei am 27. Januar durchführen will, geht eine erhebliche Provokationswirkung aus“. Sie beeinträchtige das „sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und gefährde deshalb die öffentliche Ordnung. Diese Gefahr ergebe sich aus der Art und Weise der Durchführung der Versammlung, nämlich einer Demonstration von Rechtsextremisten am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am internationalen Holocaust-Gedenktag“ (wir berichteten). Sodann riefen die Braunen Karlsruhe an, doch der Versuch, eine einstweilige Anordnung zu erwirken, ging ebenfalls schief.
Babic-Rauswurf: OVG entscheidet voraussichtlich im ersten Quartal 2013
Nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht auch im Hauptverfahren die Position der Stadt Trier: Die Anordnung, die Versammlung vom 27. auf den 28. Januar 2012 zu verlegen, sei zu Recht ergangen, teilte das Koblenzer Gericht mit. Denn die gezielt am Gedenktag des 27. Januar geplante Veranstaltung stelle „eine Provokation dar, welche die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährde“. Der Vortrag des Wirtschaftsprofessors zur Finanz- und Eurokrise sei nur ein von der NPD gesuchter beliebiger Anlass gewesen, um an diesem Tag zu demonstrieren, befanden die Richter. Die Versammlung habe dazu dienen sollen, dass die NPD als rechtsextreme Partei trotz des Gedenktages in der Innenstadt Flagge zeige. Dies zeige auch die auffallende Häufung von Versammlungen der NPD an Tagen mit Bezug zur Herrschaft der Nationalsozialisten. Das OVG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zugelassen.
Unterdessen hat das OVG noch nicht über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von NPD-Funktionär Safet Babic aus dem Trierer Stadtrat entschieden. Babic war gegen die Entscheidung des Trierer Stadtrats vom September letzten Jahres (wir berichteten) vor das Verwaltungsgericht gezogen und dort gescheitert (wir berichteten), woraufhin er die nächste Instanz anrief. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts erklärte am Freitag auf Anfrage, die Entscheidung werde voraussichtlich im ersten Quartal 2013 fallen.
Urteil vom 6. Dezember 2012, Aktenzeichen: 7 A 10821/12.OVG
von Marcus Stölb