Neue Pfändungsfreigrenzen
TRIER. Mehr finanzieller Spielraum für Schuldner: Seit Juli gelten neue Pfändungsfreibeträge für Arbeitseinkommen von Schuldnern. Darauf wies jetzt die Creditreform Trier hin.
Der neue Sockelbetrag liegt bei 1.028,89 Euro (vorher: 985,15 Euro). Damit sind die Pfändungsfreigrenzen erneut angehoben und dem Schuldner ein höherer monatlicher finanzieller Rahmen eingeräumt worden. Das heißt im Umkehrschluss: Weniger pfändbares Arbeitseinkommen für den Gläubiger.
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