Lange Haftstrafen für Räuber

TRIER. Unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Trier am Montagabend zwei Männer verurteilt. Die beiden Trierer haben im vergangenen Juli gemeinsam eine Gaststätte in der Innenstadt mit Schreckschusspistolen überfallen.

Der 38-jährige Angeklagte brach 2013 zudem in ein Bistro und in eine Kneipe ein und knackte dort Spielautomaten. Die erbeutete Summe lag im vierstelligen Bereich. Außerdem verkaufte er einen gestohlenen Laptop und überfiel eine Spielhalle. Bei seinem späteren Komplizen blieb es beim Versuch eines Überfalls, weil ihn die Spielhallenmitarbeiterin erkannte und dadurch in die Flucht trieb. Beim gemeinsamen Kneipenüberfall erbeute das Duo insgesamt 85 Euro.

Beide Angeklagte sind bereits mehrfach einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, schwerer räuberischer Erpressung, Diebstahls in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen Hehlerei wurde der 38-Jährige zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Zudem soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.

Der ältere Angeklagte wurde wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, wovon es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Auch er muss in eine Entziehungsanstalt.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Weiterer Beitrag zum Thema: „Zweiter Räuber gefasst„.

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