Kennzeichen „SAB“ kehrt zurück
TRIER. Nach der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung kann das seit der Gebietsreform 1969/70 abgeschaffte Autokennzeichen „SAB“ für Trier-Saarburg ab 19. November optional wieder vergeben werden.
Die drei Zweigstellen der gemeinsamen Zulassungsstelle der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg in Trier, Hermeskeil und Saarburg sind technisch auf die Zuteilung der neuen Schilder bei Neuzulassungen oder Umschreibungen vorbereitet. Das Kennzeichen „SAB“ kann allerdings nur von Bewohnern des Landkreises Trier-Saarburg beantragt werden. Bewohner der Stadt Trier können für ihre Fahrzeuge dieses Nummernschild nicht beantragen. Hier ist die Kennzeichnung „TR“ vorgeschrieben.
Die Gebühr für den Wechsel des Kennzeichens von „TR“ auf „SAB“ beträgt in der Regel zwischen 40 und 70 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die neuen Schilder. Bei Neuzulassungen haben Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis künftig die Wahl zwischen beiden Kennzeichen. Wer sich für „SAB“ entscheidet, muss bei einem späteren Umzug in die Stadt Trier sein Fahrzeug jedoch wieder auf „TR“ umkennzeichnen lassen. Hierfür fallen erneut Gebühren an.
Die gemeinsame Kfz-Zulassungsstelle für die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg ist in der Hauptstelle montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7 bis 13 Uhr und donnerstags von 7 bis 18 Uhr sowie in den Außenstellen Hermeskeil und Saarburg von montags bis freitags von 7.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
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