Heiligkreuzer legen nach

TRIER. Nach seinem Brandbrief vom August unterbreitet der Heiligkreuzer Ortsbeirat nun einen Forderungskatalog: Die Ortsbeiräte sollten künftig vor den Ausschüssen des Stadtrats in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

In einem von Vertretern aller im Heiligkreuzer Ortsbeirat präsenten Parteien – CDU, SPD, Grüne und FDP – sowie der christdemokratischen Ortsvorsteherin Elisabeth Ruschel unterzeichneten Schreiben, werden die weiteren 18 Ortsbeiräte eingeladen, gemeinsam nach Wegen zu suchen, die eigenen Anliegen voranzubringen. „Die durchweg positive Resonanz und alle Rückmeldungen, schriftlich sowie auch mündlich, auf unseren Brief an die Ortsbeiräte vom 23. August 2012, haben uns ermutigt, an dem von uns angekündigten Weg festzuhalten“. Ziel bleibe, „eine Stärkung der Kompetenzen aller Ortsbeiräte im Entscheidungsprozess ortsteilbezogener Verwaltungsvorlagen zu erzielen“.

Wie diese Stärkung aussehen könnte, geht aus dem Forderungskatalog hervor: 2010 sei von der Stadtverwaltung neu festgelegt worden, dass Ortsbeiräte erst nach den Dezernatsausschüssen im Entscheidungsprozess beteiligt werden. „Da jedoch die Vorentscheidungen für den Stadtrat in den Dezernatsausschüssen getroffen werden, hat dies zur Folge, dass die Hinweise und Beschlüsse der Ortsbeiräte nicht mehr in die Diskussion der Ausschussmitglieder einfließen können, unberücksichtigt im Stadtrat bleiben, und somit bei den Ortsbeiräten der Eindruck entstehen muss, dass ihre Beschlüsse vom Entscheidungsprozess ausgeklammert sind“. Deshalb fordern die Heiligkreuzer nun, dass sich zunächst der Ortsbeirat mit einer Verwaltungsvorlage befasst und diese erst dann im Ausschuss und schließlich im Stadtrat behandelt wird. Außerdem wird eine „Begründungsrückmeldung an die Ortsbeiräte durch die Verwaltung“ gefordert, „falls der Stadtrat in seiner gesamtstädtischen Betrachtung zu einem anderen Votum kommt. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen das der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle im gesamten Prozess spielt, und eine verbesserte Kommunikation von Ebene Ortsbeirat zu Ebene
Ausschuss und Stadtrat stattfinden muss“.

Eine weitere Kritik: Nicht alle Anfragen des Ortsbeirates würden von der Verwaltung konkret und zeitnah beantwortet und Anträge des Ortsbeirates würden nicht immer zufriedenstellend bearbeitet beziehungsweise kommentiert. „Dies insbesondere dann, wenn es seitens der Verwaltung fachliche oder finanzielle Vorbehalte gibt“, so die Heiligkreuzer, die nun fordern: „Wir wünschen uns eine deutliche Verbesserung dieser Situation und schlagen einen Beantwortungszeitrahmen von 4 Wochen vor, da bei Anfragen und Beschlüssen der Ortsbeiräte eine Unterrichtungspflicht seitens der Stadtverwaltung gem. § 33 GemO besteht“. Die Ziele und Verbesserungsvorschläge wolle man „im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung und dem Stadtrat erreichen“.

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