„Grundsätzliche Bedeutung“

TRIER/KOBLENZ. Im Rechtsstreit zwischen dem Landesprüfungsamt in Mainz und einer Jura-Absolventin der Uni Trier wird das Oberverwaltungsgericht in Koblenz seine Entscheidung nicht vor Januar treffen.

Das erklärte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch auf Anfrage.

16vor hatte Ende September exklusiv über den pikanten Fall berichtet. Im Kern geht es darum, ob bis vor kurzem an der  Trierer Uni lehrender Jura-Professor seiner Lebensgefährtin, die an der hiesigen Hochschule Rechtswissenschaften studierte, zu einem herausragenden Prüfungserfolg verholfen hat. Das Landesprüfungsamt hatte eine Wiederholung der Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen angeordnet. Hiergegen zog die junge Frau vor das Verwaltungsgericht Trier, das ihr Recht gab. Dass die Examenskandidatin zuvor nur mit eher bescheidenen Leistungen glänzte und ausgerechnet in der Abschlussprüfung das landesweit beste Ergebnis erzielte, bedeute nicht, dass ein Täuschungsmanöver vorliegen muss, befanden die Richter.

Das Landesprüfungsamt rief die nächste Instanz an, das OVG in Koblenz ließ die Berufung zu – „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ des Falls, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Für Januar sei nun eine mündliche Verhandlung angesetzt, kündigte er an.

Einen ausführlichen Bericht zum Fall lesen Sie hier: Fragwürdiger Prüfungserfolg

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