Grillen bald wieder erlaubt?

TRIER. In der Diskussion über das Trierer Grillverbot zeichnet sich nach Informationen eine Wende ab: Nur wenige Monate nach Verabschiedung der Grünflächensatzung könnte das Grillen schon bald wieder erlaubt werden.

Nach Informationen von 16vor will die CDU-Ratsfraktion in der nächsten Sitzung des Stadtrats Ende Februar über einen Antrag abstimmen lassen, der eine Änderung der Grünanlagen- und Spielplatzsatzung vorsieht. Demnach soll das Grillen in öffentlichen Anlagen künftig grundsätzlich wieder erlaubt sein.

Am Montagabend soll es in der Unionsfraktion eine längere Debatte über das Thema gegeben haben. Vergangene Woche beriet der zuständige Dezernatsausschuss über die geplanten Grillplätze. Da viele Ausschussmitglieder über die Höhe der Folgekosten erstaunt waren und zudem die Finanzierung der Grillstellen noch völlig unklar ist, soll es nun eine Korrektur der Satzung geben.  Demnach will die CDU fordern, das Grillen in Grünanlagen wieder zu erlauben, und zwar auch im Palastgarten. Allerdings setzen die Christdemokraten auf eine Testphase. Nach der kommenden Grillsaison solle Bilanz gezogen und dann entschieden werden, ob sich das Prozedere bewährt hat, ist zu hören. Entscheidend dürfte dann sein, ob die Sauberkeit in öffentlichen Grünanlagen trotz Grillerlaubnis gewährt ist.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Anlage der Grillplätze und deren Reinigung annähernd 100.000 Euro kosten könnte (wir berichteten). Auch in anderen Fraktionen gibt es nach Informationen von 16vor starke Zweifel, ob sich das Grillverbot angesichts der von der Verwaltung kalkulierten Folgekosten durchhalten lässt. Kritiker hegen auch Zweifel, dass die auf fast 70.000 Euro jährlich veranschlagten Ausgaben für die Reinigung der Grillstellen zutreffend sind. Bestätigt fühlen dürften sich derweil Linke und die Mehrzahl der Liberalen, die wegen des Grillverbots die Satzung ablehnten; die Grünen enthielten sich seinerzeit, nachdem sie mit einem Antrag gescheitert waren, das Grillverbot erst dann in Kraft zu setzen, wenn die Grillplätze realisiert sind.

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