Fernverkehr gefährdet
TRIER. Das Angebot an Fernverkehrszügen auf der Moselstrecke könnte bald weiter ausgedünnt werden. Davor warnt der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord.
In seiner jüngsten Verbandsversammlung beriet der SPNV Nord über die Zukunftsperspektiven des Fernverkehrs zwischen Koblenz und Trier diskutiert. Anlass dafür waren Hinweise der Deutschen Bahn AG, möglicherweise das heutige Bedienungsangebot über das aktuelle Fahrplanjahr hinaus nicht mehr vollständig aufrecht erhalten zu wollen.
Neben den Zügen des Nahverkehrs verkehren heute auf der Moselstrecke an fast allen Tagen der Woche sechs Zugpaare des Fernverkehrs. Die Intercityzüge fahren überwiegend zwischen Luxemburg und Emden, hinzu kommt eine tägliche ICE-Verbindung zwischen Trier und Berlin, die allerdings derzeit wegen Baumaßnahmen auf einem Teil der Strecke pausiert.
Verlautbarungen der Bahn zufolge sei die vollständige Aufrechterhaltung dieses Angebotes aus wirtschaftlichen Gründen nicht dauerhaft möglich, heißt es vonseiten des SPNV Nord. Man plane daher bereits für das kommende Fahrplanjahr Einschränkungen, über deren genauen Umfang jedoch noch keine näheren Angaben gemacht worden seien. Der SPNV-Nord sprach sich in seiner Sitzung deutlich gegen diese Planungen aus. Der Vorsitzende des Zweckverbandes, Landrat Bertram Fleck aus Simmern: „Die Angebote des Fernverkehrs und des schnellen Regionalverkehrs ergänzen sich heute zwischen Trier und Koblenz zu einem gut funktionierenden Stundentakt. Jegliche Bedienungslücke in diesem System verschlechtert die Attraktivität des Schienenverkehrs auf dieser Strecke ganz erheblich.“
Vor dem Hintergrund dieser Diskussion wird sich der Zweckverband in Schreiben an die Bundesregierung und den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn wenden, um dort die Aufrechterhaltung des derzeitigen Bedienungsangebotes einzufordern. „Laut Grundgesetz ist die Gewährleistung eines ausreichenden Fernverkehrsangebotes in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland eindeutig Aufgabe des Bundes. Sobald also die Bahn aus wirtschaftlichen Gründen bestimmte Verbindungen infrage stellt, muss der Bund nach Auffassung des Zweckverbandes tätig werden“, heißt es zur Erklärung.
Der SPNV-Nord erinnerte zudem daran, dass die dauerhafte Bedienung der Moselstrecke mit Zügen des Fernverkehrs auch eine der Voraussetzungen war, unter denen das Land Rheinland-Pfalz der rechtsrheinischen Streckenführung der Neubaustrecke zwischen Köln und dem Rhein-Main-Gebiet seinerzeit zugestimmt habe.
von 16vor
