„Eine solche Schande“
TRIER. Mit deutlichen Worten hat die Jüdische Kultusgemeinde Trier das Oberverwaltungsgericht kritisiert. Die Koblenzer Richter hatten entschieden, dass die NPD am 9. November in Trier eine Kundgebung abhalten durfte.
Man sei „verwundert und enttäuscht, dass Neonazis die Erlaubnis erhalten haben, am 9. November in Trier aufzumarschieren“, heißt es in einer Mitteilung der Kultusgemeinde. „Gerade an diesem geschichtsträchtigen Tag hätte durch ein Zusammenspiel aller drei Staatsgewalten eine solche Schande verhindert werden müssen“. Durch den Aufmarsch Rechtsradikaler sei das Gedenken an die systematische Zerstörung der Synagogen im gesamten Bundesgebiet in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 und die Verhaftung und Ermordung unzähliger Juden in „unerträglicher Weise verschmäht“ worden.
Nach den Erfahrungen und Geschehnissen der Nazidiktatur können die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte nicht hoch genug geschätzt werden, betont die Kultusgemeinde; „diese zu schützen und zu wahren ist die edelste Aufgabe unserer Gerichte“. In diesem Fall habe das OVG aber „leider verkannt, dass die in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebene Meinungsfreiheit nicht grenzen- und schrankenlos ist“. Man teile die Auffassung der Trierer Verwaltungsrichter, dass durch die Demonstration „eine stark provozierende Wirkung im Hinblick auf die Geschehnisse am 9. November 1938“ ausgeübt und das „sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger der Stadt erheblich beeinträchtigt“ worden sei. Das Verwaltungsgericht war der Auffassung der Trierer Stadtverwaltung gefolgt, die eine Verlegung der Versammlung der NPD auf den Folgetag verlangt hatte. Das OVG entschied dann kurz darauf, dass die Rechten sich versammeln durften, wobei ihnen das Tragen von Fackeln untersagt wurde.
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von 16vor
